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RTrAbwG

§ 31Inkrafttreten

Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse nicht mehr bestehender öffentlicher Rechtsträger

Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des zweiten Kalendermonats nach seiner Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 215 V v. 19.6.2020 I 1328

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR010650965

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 61ec689c23f2aeddcfe59ff3f97465ea1e0ebea4dbda717820b0742b74959fa7

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