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QEWV

Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 11 G v. 8.10.2023 I Nr. 272

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR183200021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 40498bbef70ac69c8986f1e4aedfcd90e1561da94e49ac39a111552d01dbb056

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelAbschnitt 1 Qualifizierte VerbraucherverbändeUnterabschnitt 1 Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes§ 1Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände§ 2Angaben zu den Mitgliedern des Vereins§ 3Angaben zu den Organmitgliedern§ 4Angaben zur Tätigkeit des Vereins§ 5Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Vereins§ 6Angaben zur finanziellen Ausstattung des VereinsUnterabschnitt 2 Überprüfung und Änderung der Eintragungen in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände§ 7Mitteilungspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände§ 8Aufhebung der Eintragung in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände auf Antrag§ 9Verfahren zur Überprüfung der EintragungAbschnitt 2 Qualifizierte WirtschaftsverbändeUnterabschnitt 1 Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschafts- verbände nach § 8b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb§ 10Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände§ 11Angaben zu den Mitgliedsunternehmern§ 12Angaben zu den Organmitgliedern des Verbands§ 13Angaben zur Tätigkeit des Verbands§ 14Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Verbands§ 15Angaben zur finanziellen Ausstattung des VerbandsUnterabschnitt 2 Überprüfung und Änderung der Eintragungen in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände§ 16Mitteilungspflichten der qualifizierten Wirtschaftsverbände§ 17Verfahren zur Überprüfung der Eintragung und Aufhebung der EintragungAbschnitt 3 Liste der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes§ 18Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes§ 19Mitteilungspflichten der qualifizierten Einrichtungen§ 20Aufhebung der Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen auf Antrag§ 21Überprüfung einer Eintragung in der Liste der qualifizierten EinrichtungenAbschnitt 4 Jährliche Berichtspflichten§ 22Inhalt der Berichtsplichten§ 23Nachfrist zur Erfüllung der BerichtspflichtenAbschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten; Schlussbestimmung§ 24Ordnungswidrigkeiten§ 25Inkrafttreten