QEWV
Unterabschnitt 1 Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschafts- verbände nach § 8b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Geändert durch Art. 11 G v. 8.10.2023 I Nr. 272
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR183200021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 40498bbef70ac69c8986f1e4aedfcd90e1561da94e49ac39a111552d01dbb056