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GAPDZG

Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 17.7.2025 I Nr. 166

Sonst: Gem. § 36 Abs. 2 dieses G iVm Nr. 2 Bek. v. 5.12.2022 I 2262 tritt dieses G im Übrigen am 22.11.2022 in Kraft

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR300300021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 078a7d9fe9366b50b7958a15c0a09635705e444312d07603b721ee52f5f908e7

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtTeil 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen§ 1Anwendungsbereich§ 2Anwendbare Rechtsvorschriften§ 3Übertragung von Mitteln§ 3aAktiver oder echter BetriebsinhaberTeil 2 DirektzahlungenAbschnitt 1 Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit§ 4Einkommensgrundstützung§ 5Indikative Mittelzuweisung für die Einkommensgrundstützung§ 6Geplanter Einheitsbetrag für die Einkommensgrundstützung§ 7Tatsächlicher Einheitsbetrag für die EinkommensgrundstützungAbschnitt 2 Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit§ 8Umverteilungseinkommensstützung§ 9Indikative Mittelzuweisung für die Umverteilungseinkommensstützung§ 10Geplante Einheitsbeträge für die Umverteilungseinkommensstützung§ 11Tatsächliche Einheitsbeträge für die UmverteilungseinkommensstützungAbschnitt 3 Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte§ 12Junglandwirtinnen und Junglandwirte§ 13Junglandwirte-Einkommensstützung§ 14Indikative Mittelzuweisung für die Junglandwirte-Einkommensstützung§ 15Geplanter Einheitsbetrag für die Junglandwirte-Einkommensstützung§ 16Weitere Bestimmungen für die Junglandwirte-Einkommensstützung§ 17Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Junglandwirte-EinkommensstützungAbschnitt 4 Regelungen für Klima und Umwelt§ 18Öko-Regelungen§ 19Mittel für Öko-Regelungen§ 20Festlegung der Öko-Regelungen§ 21Tatsächliche Einheitsbeträge für Öko-RegelungenAbschnitt 5 Gekoppelte EinkommensstützungUnterabschnitt 1 Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch§ 22Zahlung für Mutterschafe und -ziegen§ 23Indikative Mittelzuweisung für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen§ 24Festlegungen für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen§ 25Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegenUnterabschnitt 2 Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Rind- und Kalbfleisch§ 26Zahlung für Mutterkühe§ 27Indikative Mittelzuweisung für die Zahlung für Mutterkühe§ 28Festlegungen für die Zahlung für Mutterkühe§ 29Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Zahlung für MutterküheTeil 3 Tatsächliche Einheitsbeträge§ 30Mitteilungen der Länder§ 31Berechnung der tatsächlichen Einheitsbeträge§ 32Bekanntmachung der tatsächlichen EinheitsbeträgeTeil 4 Weitere Bestimmungen§ 33Horizontale Begriffsbestimmungen§ 34Verordnungsermächtigungen§ 35Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung; Verordnungsermächtigung§ 36Anwendungsbestimmung