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GAPDZG

Inhaltsübersicht

Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen

Teil 1
Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
§  1Anwendungsbereich
§  2Anwendbare Rechtsvorschriften
§  3Übertragung von Mitteln
§  3aAktiver oder echter Betriebsinhaber
Teil 2
Direktzahlungen
Abschnitt 1
Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit
§  4Einkommensgrundstützung
§  5Indikative Mittelzuweisung für die Einkommensgrundstützung
§  6Geplanter Einheitsbetrag für die Einkommensgrundstützung
§  7Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Einkommensgrundstützung
Abschnitt 2
Ergänzende
Umverteilungseinkommensstützung
für Nachhaltigkeit
§  8Umverteilungseinkommensstützung
§  9Indikative Mittelzuweisung für die Umverteilungseinkommensstützung
§ 10Geplante Einheitsbeträge für die Umverteilungseinkommensstützung
§ 11Tatsächliche Einheitsbeträge für die Umverteilungseinkommensstützung
Abschnitt 3
Ergänzende
Einkommensstützung für Junglandwirte
§ 12Junglandwirtinnen und Junglandwirte
§ 13Junglandwirte-Einkommensstützung
§ 14Indikative Mittelzuweisung für die Junglandwirte-Einkommensstützung
§ 15Geplanter Einheitsbetrag für die Junglandwirte-Einkommensstützung
§ 16Weitere Bestimmungen für die Junglandwirte-Einkommensstützung
§ 17Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Junglandwirte-Einkommensstützung
Abschnitt 4
Regelungen für Klima und Umwelt
§ 18Öko-Regelungen
§ 19Mittel für Öko-Regelungen
§ 20Festlegung der Öko-Regelungen
§ 21Tatsächliche Einheitsbeträge für Öko-Regelungen
Abschnitt 5
Gekoppelte Einkommensstützung
Unterabschnitt 1
Gekoppelte Einkommensstützung
für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch
§ 22Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
§ 23Indikative Mittelzuweisung für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
§ 24Festlegungen für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
§ 25Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
Unterabschnitt 2
Gekoppelte Einkommensstützung
für den Sektor Rind- und Kalbfleisch
§ 26Zahlung für Mutterkühe
§ 27Indikative Mittelzuweisung für die Zahlung für Mutterkühe
§ 28Festlegungen für die Zahlung für Mutterkühe
§ 29Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterkühe
Teil 3
Tatsächliche Einheitsbeträge
§ 30Mitteilungen der Länder
§ 31Berechnung der tatsächlichen Einheitsbeträge
§ 32Bekanntmachung der tatsächlichen Einheitsbeträge
Teil 4
Weitere Bestimmungen
§ 33Horizontale Begriffsbestimmungen
§ 34Verordnungsermächtigungen
§ 35Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung; Verordnungsermächtigung
§ 36Anwendungsbestimmung
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 17.7.2025 I Nr. 166

Sonst: Gem. § 36 Abs. 2 dieses G iVm Nr. 2 Bek. v. 5.12.2022 I 2262 tritt dieses G im Übrigen am 22.11.2022 in Kraft

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR300300021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 078a7d9fe9366b50b7958a15c0a09635705e444312d07603b721ee52f5f908e7

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