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FischwAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR031200016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 87243556a128a8029ef5e5aa192a50b0d380189f2e52af89dddac86949c517a4

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes§ 2Dauer der Berufsausbildung§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild§ 5Ausbildungsplan§ 6Schriftlicher AusbildungsnachweisAbschnitt 2 Zwischenprüfung§ 7Ziel und Zeitpunkt§ 8Inhalt§ 9Prüfungsbereiche§ 10Prüfungsbereich Fischereiliche Nutzung§ 11Prüfungsbereich Maschinen und Geräte, Be- und VerarbeitungAbschnitt 3 AbschlussprüfungUnterabschnitt 1 Allgemeines§ 12Ziel und Zeitpunkt§ 13InhaltUnterabschnitt 2 Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei§ 14Prüfungsbereiche§ 15Prüfungsbereich Fischereitechnik§ 16Prüfungsbereich Fang und Vermarktung§ 17Prüfungsbereich Fischereiliche Bewirtschaftung§ 18Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 19Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der AbschlussprüfungUnterabschnitt 3 Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei§ 20Prüfungsbereiche§ 21Prüfungsbereich Motoren- und Maschinentechnik§ 22Prüfungsbereich Fangtechnik§ 23Prüfungsbereich Nautik und Navigation§ 24Prüfungsbereich Fischereibiologie, Bewirtschaftung und Vermarktung§ 25Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 26Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der AbschlussprüfungAbschnitt 4 Schlussvorschriften§ 27Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse§ 28Inkrafttreten, AußerkrafttretenAnlage(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin