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FischwAusbV

§ 14Prüfungsbereiche

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin

Die Abschlussprüfung in der Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Fischereitechnik,
2.
Fang und Vermarktung,
3.
Fischereiliche Bewirtschaftung sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR031200016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 87243556a128a8029ef5e5aa192a50b0d380189f2e52af89dddac86949c517a4

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