Zum Gesetzesinhalt

EnWG

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226

Sonst: Das G ist gem. Art. 5 Abs. 1 G v. 7.7.2005 I 1970 am 13.7.2005 in Kraft getreten

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR197010005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8b1e9f3b5c861930b8051142bfa1389d4101f727a193932b9d8b39404f2192f5

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

§ 51Monitoring der Versorgungssicherheit§ 51aMonitoring des Lastmanagements§ 52Meldepflichten bei Versorgungsstörungen§ 53Ausschreibung neuer Erzeugungskapazitäten im Elektrizitätsbereich§ 53aSicherstellung der Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas§ 53bTransport von Großtransformatoren auf Schienenwegen; VerordnungsermächtigungTeil 7 BehördenAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 54Allgemeine Zuständigkeit§ 54aZuständigkeiten nach der Verordnung (EU) 2017/1938; Verordnungsermächtigung§ 54bZuständigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2019/941, Verordnungsermächtigung§ 54cZuständigkeiten gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1366; Verordnungsermächtigung§ 55Bundesnetzagentur, Landesregulierungsbehörde und nach Landesrecht zuständige Behörde§ 56Tätigwerden der Bundesnetzagentur beim Vollzug des europäischen Rechts§ 57Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten, der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden und der Europäischen Kommission§ 57aÜberprüfungsverfahren§ 57bZuständigkeit für regionale Koordinierungszentren; Festlegungskompetenz§ 58Zusammenarbeit mit den Kartellbehörden§ 58aZusammenarbeit zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011§ 58bBeteiligung der Bundesnetzagentur und Mitteilungen in StrafsachenAbschnitt 2 Bundesbehörden§ 59Organisation§ 60Aufgaben des Beirates§ 60aAufgaben des Länderausschusses§ 61Veröffentlichung allgemeiner Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie§ 62Gutachten der Monopolkommission§ 63Berichterstattung§ 64Wissenschaftliche Beratung§ 64aZusammenarbeit zwischen den RegulierungsbehördenTeil 8 Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen GerichtsverfahrenAbschnitt 1 Behördliches Verfahren§ 65Aufsichtsmaßnahmen§ 66Einleitung des Verfahrens, Beteiligte§ 66aVorabentscheidung über Zuständigkeit§ 67Anhörung, Akteneinsicht, mündliche Verhandlung§ 68Ermittlungen§ 68aZusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft§ 69Auskunftsverlangen, Betretungsrecht§ 70Beschlagnahme§ 71Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse§ 71aNetzentgelte vorgelagerter Netzebenen§ 72Vorläufige Anordnungen§ 73Verfahrensabschluss, Begründung der Entscheidung, Zustellung§ 74Veröffentlichung von Verfahrenseinleitungen und EntscheidungenAbschnitt 2 Beschwerde§ 75Zulässigkeit, Zuständigkeit§ 76Aufschiebende Wirkung§ 77Anordnung der sofortigen Vollziehung und der aufschiebenden Wirkung§ 78Frist und Form§ 78aMusterverfahren§ 79Beteiligte am Beschwerdeverfahren§ 80Anwaltszwang§ 81Mündliche Verhandlung§ 82Untersuchungsgrundsatz§ 83Beschwerdeentscheidung§ 83aAbhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör§ 84Akteneinsicht§ 85Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung§ 85aEntsprechende Anwendung auf fachlich qualifizierte StellenAbschnitt 3 Rechtsbeschwerde§ 86Rechtsbeschwerdegründe§ 87Nichtzulassungsbeschwerde§ 88Beschwerdeberechtigte, Form und FristAbschnitt 4 Gemeinsame Bestimmungen§ 89Beteiligtenfähigkeit§ 90Kostentragung und -festsetzung§ 90a(weggefallen)§ 91Gebührenpflichtige Handlungen; Verordnungsermächtigung§ 92(weggefallen)§ 93Mitteilung der BundesnetzagenturAbschnitt 5 Sanktionen, Bußgeldverfahren§ 94Zwangsgeld§ 95Bußgeldvorschriften§ 95aStrafvorschriften§ 95bStrafvorschriften§ 96Zuständigkeit für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung§ 97Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren§ 98Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren§ 99Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof§ 100Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid§ 101Gerichtliche Entscheidungen bei der VollstreckungAbschnitt 6 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten§ 102Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte§ 103Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke§ 104Benachrichtigung und Beteiligung der Regulierungsbehörde§ 105StreitwertanpassungAbschnitt 7 Gemeinsame Bestimmungen für das gerichtliche Verfahren§ 106Zuständiger Senat beim Oberlandesgericht§ 107Zuständiger Senat beim Bundesgerichtshof§ 108Ausschließliche ZuständigkeitTeil 9 Sonstige Vorschriften§ 109Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich§ 110Geschlossene Verteilernetze§ 110aAusnahmeregelung nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2024/1991§ 111Verhältnis zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen§ 111aVerbraucherbeschwerden§ 111bSchlichtungsstelle, Verordnungsermächtigung§ 111cZusammentreffen von Schlichtungsverfahren und Missbrauchs- oder AufsichtsverfahrenTeil 9a Transparenz§ 111dEinrichtung einer nationalen Informationsplattform§ 111eMarktstammdatenregister§ 111fVerordnungsermächtigung zum Marktstammdatenregister§ 111gFestlegungskompetenz, Datenerhebung und -verarbeitung; Einrichtung und Betrieb einer nationalen TransparenzplattformTeil 10 Evaluierung, Schlussvorschriften§ 112(weggefallen)§ 112a(weggefallen)§ 112bBerichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie der Bundesnetzagentur zur Evaluierung der Wasserstoffnetzregulierung§ 113Laufende Wegenutzungsverträge§ 113aÜberleitung von Wegenutzungsrechten auf Wasserstoffleitungen§ 113bUmstellung von Erdgasleitungen im Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff§ 113cÜbergangsregelungen zu Sicherheitsanforderungen; Anzeigepflicht und Verfahren zur Prüfung von Umstellungsvorhaben§ 114(weggefallen)§ 115(weggefallen)§ 116(weggefallen)§ 117Konzessionsabgaben für die Wasserversorgung§ 117aRegelung bei Stromeinspeisung in geringem Umfang§ 117bVerwaltungsvorschriften§ 117cUmgang mit geheimhaltungsbedürftigen Informationen§ 118Übergangsregelungen§ 118aRegulatorische Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen; Verordnungsermächtigung und Subdelegation