Zum Gesetzesinhalt

EnWG

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226

Sonst: Das G ist gem. Art. 5 Abs. 1 G v. 7.7.2005 I 1970 am 13.7.2005 in Kraft getreten

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR197010005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8b1e9f3b5c861930b8051142bfa1389d4101f727a193932b9d8b39404f2192f5

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

§ 23bVeröffentlichungen der Regulierungsbehörde; Festlegungskompetenz§ 23cVeröffentlichungspflichten der Netzbetreiber§ 23dVerordnungsermächtigung zur Transparenz der Kosten und Entgelte für den Zugang zu Energieversorgungsnetzen§ 24Bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte§ 24aBundeszuschüsse; Festlegungskompetenz§ 24bZuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten; Zahlungsmodalitäten§ 24cWeiterer Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten; Zahlungsmodalitäten; Festlegungskompetenz§ 25Ausnahmen vom Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit unbedingten Zahlungsverpflichtungen; Verordnungsermächtigung§ 26Zugang zu LNG-Anlagen, vorgelagerten Rohrleitungsnetzen und Gasspeicheranlagen im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas§ 27Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen; Verordnungsermächtigung§ 28Zugang zu Gasspeicheranlagen; Verordnungsermächtigung§ 28aNeue Infrastrukturen§ 28bBestandsleitungen zwischen Deutschland und einem Drittstaat§ 28cTechnische Vereinbarungen über den Betrieb von Gasverbindungsleitungen mit DrittstaatenAbschnitt 3a Sondervorschriften für selbstständige Betreiber von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen§ 28dAnwendungsbereich§ 28eGrundsätze der Netzkostenermittlung§ 28fFeststellung der Netzkosten durch die Bundesnetzagentur§ 28gZahlungsanspruch zur Deckung der Netzkosten§ 28hAnspruch auf Herausgabe von Engpasserlösen§ 28i(weggefallen)Abschnitt 3b Regulierung von Wasserstoffnetzen§ 28jAnwendungsbereich der Regulierung von Wasserstoffnetzen§ 28kRechnungslegung und Buchführung§ 28lOrdnungsgeldvorschriften§ 28mEntflechtung§ 28nAnschluss und Zugang zu den Wasserstoffnetzen; Verordnungsermächtigung; Festlegungskompetenz§ 28oBedingungen und Entgelte für den Netzzugang; Verordnungsermächtigung§ 28pAd-hoc Prüfung der Bedarfsgerechtigkeit von WasserstoffnetzinfrastrukturenAbschnitt 3c Regelungen zum Wasserstoff-Kernnetz§ 28qWasserstoff-Kernnetz§ 28rGrundsätze der Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes und der Entgeltbildung; Abweichungsbefugnis der Bundesnetzagentur und Kündigungsrecht; Festlegungskompetenz§ 28sAusgleich des Amortisationskontos durch die Bundesrepublik Deutschland und Selbstbehalt der Wasserstoff-KernnetzbetreiberAbschnitt 4 Befugnisse der Regulierungsbehörde, Sanktionen§ 29Verfahren zur Festlegung und Genehmigung; Verordnungsermächtigung§ 30Missbräuchliches Verhalten eines Netzbetreibers§ 31Besondere Missbrauchsverfahren der Regulierungsbehörde§ 32Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht§ 33Vorteilsabschöpfung durch die Regulierungsbehörde§ 34(aufgehoben)§ 35Monitoring und ergänzende InformationenTeil 3a Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und Gewährleistung der Versorgungssicherheit§ 35aAllgemeines§ 35bFüllstandsvorgaben; Bereitstellung ungenutzter Speicherkapazitäten; Verordnungsermächtigung§ 35cKontrahierung von Befüllungsinstrumenten; ergänzende Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit§ 35dFreigabeentscheidung§ 35eUmlage der Kosten des Marktgebietsverantwortlichen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025; Finanzierung§ 35fErstattung der Kosten des Marktgebietsverantwortlichen ab dem 1. Januar 2026 durch Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland§ 35gÜbergangsregelung für die Umstellung des Umlageverfahrens; Einmalzahlung der Bundesrepublik Deutschland; Pflicht zur Weitergabe der Entlastung§ 35hVerordnungsermächtigung§ 35iAnwendungsbestimmung§ 35jAußerbetriebnahme und Stilllegung von GasspeichernTeil 4 Energielieferung an Letztverbraucher§ 36Grundversorgungspflicht§ 37Ausnahmen von der Grundversorgungspflicht; Verordnungsermächtigung§ 38Ersatzversorgung mit Energie§ 38aÜbergangsversorgung in Mittelspannung und Mitteldruck sowie in der Umspannung von Niederspannung zu Mittelspannung§ 39Allgemeine Preise und Versorgungsbedingungen; Verordnungsermächtigung§ 40Inhalt von Energierechnungen; Festlegungskompetenz§ 40aVerbrauchsermittlung für Energierechnungen§ 40bRechnungs- und Informationszeiträume§ 40cZeitpunkt und Fälligkeit von Energierechnungen; Festlegungskompetenz§ 41Energielieferverträge mit Letztverbrauchern§ 41aLastvariable, tageszeitabhängige oder dynamische und sonstige Stromtarife sowie Festpreisverträge§ 41bEnergielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung; Verordnungsermächtigung§ 41cVergleichsinstrumente bei Stromlieferungen§ 41dErbringung von Dienstleistungen außerhalb bestehender Liefer- oder Bezugsverträge; Festlegungskompetenz§ 41eVerträge zwischen Aggregatoren und Betreibern einer Erzeugungsanlage oder Letztverbrauchern§ 41fVersorgungsunterbrechungen wegen Nichtzahlung bei Haushaltskunden§ 41gErgänzende Regelungen zu Versorgungsunterbrechungen wegen Nichtzahlung bei Haushaltskunden in der Grundversorgung mit Strom oder Gas§ 42Stromkennzeichnung, Transparenz der Stromrechnungen, Verordnungsermächtigung§ 42aMieterstromverträge§ 42bGemeinschaftliche Gebäudeversorgung§ 42cGemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren EnergienTeil 5 Planfeststellung, Wegenutzung§ 43Erfordernis der Planfeststellung§ 43aAnhörungsverfahren§ 43bPlanfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung§ 43cRechtswirkungen der Planfeststellung und Plangenehmigung§ 43dPlanänderung vor Fertigstellung des Vorhabens§ 43eRechtsbehelfe§ 43fÄnderungen im Anzeigeverfahren§ 43gProjektmanager§ 43hAusbau des Hochspannungsnetzes§ 43iÜberwachung§ 43jLeerrohre für Hochspannungsleitungen§ 43kZurverfügungstellung von Geodaten§ 43lRegelungen zum Auf- und Ausbau von Wasserstoffnetzen§ 43mAnwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577§ 43nVorhaben in Infrastrukturgebieten§ 43oVergleich zur ursprünglichen Netzinfrastruktur§ 44Vorarbeiten§ 44aVeränderungssperre, Vorkaufsrecht§ 44bVorzeitige Besitzeinweisung§ 44cZulassung des vorzeitigen Baubeginns§ 45Enteignung§ 45aEntschädigungsverfahren§ 45bParallelführung von Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren§ 46Wegenutzungsverträge§ 46aAuskunftsanspruch der Gemeinde§ 47Rügeobliegenheit, Präklusion§ 48Konzessionsabgaben§ 48aDuldungspflicht bei TransportenTeil 6 Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung§ 49Anforderungen an Energieanlagen; Verordnungsermächtigung; Festlegungskompetenz§ 49aElektromagnetische Beeinflussung§ 49bTemporäre Höherauslastung§ 49cBeschleunigte Umsetzung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen§ 49dRegister zur Erfassung und Überwachung von Energieanlagen sowie von Energieanlagenteilen; Verordnungsermächtigung§ 50Verordnungsermächtigung zur Vorratshaltung zur Sicherung der Energieversorgung§ 50a(weggefallen)§ 50b(weggefallen)§ 50c(weggefallen)§ 50dMaßnahmen zur Ausweitung des Stromerzeugungsangebots, befristete Versorgungsreserve Braunkohle; Verordnungsermächtigung§ 50e(weggefallen)§ 50f(weggefallen)§ 50g(weggefallen)§ 50h(weggefallen)§ 50i(weggefallen)§ 50j(weggefallen)