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BFSG

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 32 G v. 6.5.2024 I Nr. 149

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR297010021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cc4d57138ed4aa6d0d85c9fdadc84fb7b5eb4556e97e8da54b80da5e5e3d1cda

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Zweck, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen§ 1Zweck und Anwendungsbereich§ 2BegriffsbestimmungenAbschnitt 2 Anforderungen an die Barrierefreiheit§ 3Barrierefreiheit, Verordnungsermächtigung§ 4Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen§ 5Konformitätsvermutung auf der Grundlage technischer Spezifikationen§ 5aBarrierefreiheit gemäß anderen Rechtsakten der Europäischen Union§ 5bHarmonisierte Normen und technische Spezifikationen für andere Rechtsakte der Europäischen UnionAbschnitt 3 Pflichten der Wirtschaftsakteure§ 6Pflichten des Herstellers§ 7Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers§ 8Bevollmächtigter des Herstellers§ 9Allgemeine Pflichten des Einführers§ 10Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers§ 11Pflichten des Händlers§ 12Einführer oder Händler als Hersteller§ 13Angabe der Wirtschaftsakteure, Verordnungsermächtigung§ 14Pflichten des Dienstleistungserbringers§ 15Beratungsangebot der Bundesfachstelle für BarrierefreiheitAbschnitt 4 Grundlegende Veränderungen von Produkten oder Dienstleistungen und unverhältnismäßige Belastungen für die Wirtschaftsakteure§ 16Grundlegende Veränderungen§ 17Unverhältnismäßige Belastungen, VerordnungsermächtigungAbschnitt 5 CE-Kennzeichnung§ 18EU-Konformitätserklärung für Produkte§ 19CE-KennzeichnungAbschnitt 6 Marktüberwachung von Produkten§ 20Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden§ 21Marktüberwachungsmaßnahmen§ 22Maßnahmen der Marktüberwachung bei Produkten, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen§ 23Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Produkten§ 24Pflichten der Marktüberwachungsbehörde und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bei Nichtkonformität von Produkten, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken§ 25Unterstützungsverpflichtung§ 26Pflichten der Marktüberwachungsbehörde bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten, bei Produkten, die gegen Barrierefreiheitsanforderungen verstoßen§ 27Aufgaben der zentralen VerbindungsstelleAbschnitt 7 Marktüberwachung von Dienstleistungen§ 28Marktüberwachung von Dienstleistungen§ 29Maßnahmen der Marktüberwachung bei Dienstleistungen, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen§ 30Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Dienstleistungen§ 31Veröffentlichung von InformationenAbschnitt 8 Verwaltungsverfahren, Rechtsbehelfe, Schlichtung§ 32Rechte von Verbrauchern, anerkannten Verbänden und qualifizierten Einrichtungen im Verwaltungsverfahren§ 33Rechtsbehelfe§ 34SchlichtungAbschnitt 9 Auskunftspflichten der Wirtschaftsakteure§ 35Auskunftspflichten der WirtschaftsakteureAbschnitt 10 Berichterstattung, Bußgeldvorschriften und Übergangsbestimmungen§ 36Berichterstattung an die Europäische Kommission§ 37Bußgeldvorschriften§ 38ÜbergangsbestimmungenAnlage 1(zu § 28) Überwachung von DienstleistungenAnlage 2(zu den §§ 6, 9, 18 und 19) Konformitätsbewertungsverfahren für ProdukteAnlage 3(zu den §§ 14 und 28) Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechenAnlage 4(zu den §§ 17, 21 und 28) Kriterien für die Beurteilung der unverhältnismäßigen Belastung