Maßnahmen der Marktüberwachung bei Produkten, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen
§ 23
Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Produkten
§ 24
Pflichten der Marktüberwachungsbehörde und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bei Nichtkonformität von Produkten, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken
§ 25
Unterstützungsverpflichtung
§ 26
Pflichten der Marktüberwachungsbehörde bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten, bei Produkten, die gegen Barrierefreiheitsanforderungen verstoßen
§ 27
Aufgaben der zentralen Verbindungsstelle
Abschnitt 7
Marktüberwachung von Dienstleistungen
§ 28
Marktüberwachung von Dienstleistungen
§ 29
Maßnahmen der Marktüberwachung bei Dienstleistungen, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen
§ 30
Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Dienstleistungen
§ 31
Veröffentlichung von Informationen
Abschnitt 8
Verwaltungsverfahren, Rechtsbehelfe, Schlichtung
§ 32
Rechte von Verbrauchern, anerkannten Verbänden und qualifizierten Einrichtungen im Verwaltungsverfahren
§ 33
Rechtsbehelfe
§ 34
Schlichtung
Abschnitt 9
Auskunftspflichten der Wirtschaftsakteure
§ 35
Auskunftspflichten der Wirtschaftsakteure
Abschnitt 10
Berichterstattung, Bußgeldvorschriften und Übergangsbestimmungen
§ 36
Berichterstattung an die Europäische Kommission
§ 37
Bußgeldvorschriften
§ 38
Übergangsbestimmungen
Anlage 1
Überwachung von Dienstleistungen
Anlage 2
Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte
Anlage 3
Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen
Anlage 4
Kriterien für die Beurteilung der unverhältnismäßigen Belastung
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 32 G v. 6.5.2024 I Nr. 149
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.