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BFSG

Inhaltsübersicht

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

Abschnitt 1
Zweck, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§  1Zweck und Anwendungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Anforderungen an die Barrierefreiheit
§  3Barrierefreiheit, Verordnungsermächtigung
§  4Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen
§  5Konformitätsvermutung auf der Grundlage technischer Spezifikationen
§  5aBarrierefreiheit gemäß anderen Rechtsakten der Europäischen Union
§  5bHarmonisierte Normen und technische Spezifikationen für andere Rechtsakte der Europäischen Union
Abschnitt 3
Pflichten der Wirtschaftsakteure
§  6Pflichten des Herstellers
§  7Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
§  8Bevollmächtigter des Herstellers
§  9Allgemeine Pflichten des Einführers
§ 10Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
§ 11Pflichten des Händlers
§ 12Einführer oder Händler als Hersteller
§ 13Angabe der Wirtschaftsakteure, Verordnungsermächtigung
§ 14Pflichten des Dienstleistungserbringers
§ 15Beratungsangebot der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
Abschnitt 4
Grundlegende Veränderungen
von Produkten oder Dienstleistungen und
unverhältnismäßige Belastungen für die Wirtschaftsakteure
§ 16Grundlegende Veränderungen
§ 17Unverhältnismäßige Belastungen, Verordnungsermächtigung
Abschnitt 5
CE-Kennzeichnung
§ 18EU-Konformitätserklärung für Produkte
§ 19CE-Kennzeichnung
Abschnitt 6
Marktüberwachung von Produkten
§ 20Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden
§ 21Marktüberwachungsmaßnahmen
§ 22Maßnahmen der Marktüberwachung bei Produkten, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen
§ 23Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Produkten
§ 24Pflichten der Marktüberwachungsbehörde und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bei Nichtkonformität von Produkten, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken
§ 25Unterstützungsverpflichtung
§ 26Pflichten der Marktüberwachungsbehörde bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten, bei Produkten, die gegen Barrierefreiheitsanforderungen verstoßen
§ 27Aufgaben der zentralen Verbindungsstelle
Abschnitt 7
Marktüberwachung von Dienstleistungen
§ 28Marktüberwachung von Dienstleistungen
§ 29Maßnahmen der Marktüberwachung bei Dienstleistungen, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen
§ 30Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Dienstleistungen
§ 31Veröffentlichung von Informationen
Abschnitt 8
Verwaltungsverfahren, Rechtsbehelfe, Schlichtung
§ 32Rechte von Verbrauchern, anerkannten Verbänden und qualifizierten Einrichtungen im Verwaltungsverfahren
§ 33Rechtsbehelfe
§ 34Schlichtung
Abschnitt 9
Auskunftspflichten der Wirtschaftsakteure
§ 35Auskunftspflichten der Wirtschaftsakteure
Abschnitt 10
Berichterstattung,
Bußgeldvorschriften und Übergangsbestimmungen
§ 36Berichterstattung an die Europäische Kommission
§ 37Bußgeldvorschriften
§ 38Übergangsbestimmungen
Anlage 1Überwachung von Dienstleistungen
Anlage 2Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte
Anlage 3Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen
Anlage 4Kriterien für die Beurteilung der unverhältnismäßigen Belastung
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 32 G v. 6.5.2024 I Nr. 149

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR297010021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cc4d57138ed4aa6d0d85c9fdadc84fb7b5eb4556e97e8da54b80da5e5e3d1cda

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