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AWaffV

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.7.2025 I Nr. 162

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR212300003

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c5d7600030a2047f34e18824969d6316b4d27b81889acdb94c69774c8c104317

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Nachweis der Sachkunde§ 1Umfang der Sachkunde§ 2Prüfung§ 3Anderweitiger Nachweis der SachkundeAbschnitt 2 Nachweis der persönlichen Eignung§ 4Gutachten über die persönliche EignungAbschnitt 3 Schießsportordnungen; Ausschluss von Schusswaffen; Fachbeirat§ 5Schießsportordnungen§ 6Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen§ 7Unzulässige Schießübungen im Schießsport§ 8Beirat für schießsportliche FragenAbschnitt 4 Benutzung von Schießstätten§ 9Zulässige Schießübungen auf Schießstätten§ 10Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugend§ 11Aufsicht§ 12(weggefallen)Abschnitt 5 Aufbewahrung von Waffen und Munition§ 13Aufbewahrung von Waffen oder Munition§ 14Aufbewahrung von Waffen oder Munition in Schützenhäusern, auf Schießstätten oder im gewerblichen BereichAbschnitt 6 Vorschriften für das WaffengewerbeUnterabschnitt 1 Fachkunde§ 15Umfang der Fachkunde§ 16PrüfungUnterabschnitt 2 Ersatzdokumentation§ 17Grundsätze für das Führen der Ersatzdokumentation§ 17aVorlage und Aufbewahrung der Ersatzdokumentation§ 18Führung der Ersatzdokumentation in gebundener Form§ 19Führung der Ersatzdokumentation in Karteiform§ 20Führung der Ersatzdokumentation in elektronischer FormUnterabschnitt 3 Kennzeichnung von Waffen§ 21Kennzeichnung von SchusswaffenAbschnitt 7 Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen§ 22Lehrgänge und Schießübungen§ 23Zulassung zum Lehrgang§ 24Verzeichnisse§ 25Untersagung von Lehrgängen oder Lehrgangsteilen; Abberufung von Aufsichtspersonen oder AusbildernAbschnitt 7a Bestimmungen in Bezug auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen§ 25aBesondere Bestimmungen in Bezug auf den Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen§ 25bVernichtung unbrauchbar gemachter Schusswaffen§ 25cErwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen, die nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) 2015/2403 entsprechenAbschnitt 8 Vorschriften mit Bezug zur Europäischen Union und zu DrittstaatenUnterabschnitt 1 Anwendung des Gesetzes auf Bürger der Europäischen Union§ 26Allgemeine Bestimmungen§ 27Besondere Bestimmungen zur FachkundeUnterabschnitt 2 Erwerb von Waffen und Munition in anderen Mitgliedstaaten; Verbringen und Mitnahme§ 28Erlaubnisse für den Erwerb von Waffen und Munition in einem anderen Mitgliedstaat§ 29Erlaubnisse zum Verbringen von Waffen und Munition§ 30Erlaubnisse für die Mitnahme von Waffen und Munition nach, durch oder aus Deutschland§ 31Anzeigen§ 32Mitteilungen der Behörden§ 33Europäischer FeuerwaffenpassAbschnitt 9 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften§ 34Ordnungswidrigkeiten§ 35(weggefallen)§ 36Inkrafttreten, AußerkrafttretenSchlussformelAnlage(zu § 15 Abs. 2 Nr. 2) Waffen- und Munitionsarten