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AO

Abgabenordnung

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 23.1.2025 I Nr. 24;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 6 G v. 3.7.2026 I Nr. 199

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR006130976

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 56f411cadbc60c4dddcd2eb50fd474acc2bd51502fa6ab0fe2e99555c9a5d379

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Inhaltsverzeichnis

Zweiter Abschnitt Mitwirkungspflichten1. Unterabschnitt Führung von Büchern und Aufzeichnungen§ 140Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen§ 141Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger§ 142Ergänzende Vorschriften für Land- und Forstwirte§ 143Aufzeichnung des Wareneingangs§ 144Aufzeichnung des Warenausgangs§ 145Allgemeine Anforderungen an die Buchführung und Aufzeichnungen§ 146Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen§ 146aOrdnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung§ 146bKassen-Nachschau§ 147Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen§ 147aVorschriften für die Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Unterlagen bestimmter Steuerpflichtiger§ 147bVerordnungsermächtigung zur Vereinheitlichung von digitalen Schnittstellen§ 148Bewilligung von Erleichterungen2. Unterabschnitt Steuererklärungen§ 149Abgabe der Steuererklärungen§ 150Form und Inhalt der Steuererklärungen§ 151Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle§ 152Verspätungszuschlag§ 153Berichtigung von Erklärungen3. Unterabschnitt Kontenwahrheit§ 154KontenwahrheitDritter Abschnitt Festsetzungs- und Feststellungsverfahren1. Unterabschnitt SteuerfestsetzungI. Allgemeine Vorschriften§ 155Steuerfestsetzung§ 156Absehen von der Steuerfestsetzung§ 157Form und Inhalt der Steuerbescheide§ 158Beweiskraft der Buchführung§ 159Nachweis der Treuhänderschaft§ 160Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern§ 161Fehlmengen bei Bestandsaufnahmen§ 162Schätzung von Besteuerungsgrundlagen§ 163Abweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen§ 164Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung§ 165Vorläufige Steuerfestsetzung, Aussetzung der Steuerfestsetzung§ 166Drittwirkung der Steuerfestsetzung§ 167Steueranmeldung, Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern§ 168Wirkung einer SteueranmeldungII. Festsetzungsverjährung§ 169Festsetzungsfrist§ 170Beginn der Festsetzungsfrist§ 171AblaufhemmungIII. Bestandskraft§ 172Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden§ 173Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel§ 173aSchreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung§ 174Widerstreitende Steuerfestsetzungen§ 175Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen§ 175aUmsetzung von Verständigungsvereinbarungen§ 175bÄnderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte§ 176Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden§ 177Berichtigung von materiellen FehlernIV. Kosten§ 178Kosten bei besonderer Inanspruchnahme der Zollbehörden2. Unterabschnitt Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung von SteuermessbeträgenI. Gesonderte Feststellungen§ 179Feststellung von Besteuerungsgrundlagen§ 180Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen§ 181Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht§ 182Wirkungen der gesonderten Feststellung§ 183Bekanntgabe bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung gegenüber rechtsfähigen Personenvereinigungen§ 183aEmpfangsbevollmächtigte bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung bei nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und in sonstigen FällenII. Festsetzung von Steuermessbeträgen§ 184Festsetzung von Steuermessbeträgen3. Unterabschnitt Zerlegung und Zuteilung§ 185Geltung der allgemeinen Vorschriften§ 186Beteiligte§ 187Akteneinsicht§ 188Zerlegungsbescheid§ 189Änderung der Zerlegung§ 190Zuteilungsverfahren4. Unterabschnitt Haftung§ 191Haftungsbescheide, Duldungsbescheide§ 192Vertragliche HaftungVierter Abschnitt Außenprüfung1. Unterabschnitt Allgemeine Vorschriften§ 193Zulässigkeit einer Außenprüfung§ 194Sachlicher Umfang einer Außenprüfung§ 195Zuständigkeit§ 196Prüfungsanordnung§ 197Bekanntgabe der Prüfungsanordnung§ 198Ausweispflicht, Beginn der Außenprüfung§ 199Prüfungsgrundsätze§ 200Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen§ 200aQualifiziertes Mitwirkungsverlangen§ 201Schlussbesprechung§ 202Inhalt und Bekanntgabe des Prüfungsberichts§ 203Abgekürzte Außenprüfung§ 203aAußenprüfung bei Datenübermittlung durch Dritte2. Unterabschnitt Verbindliche Zusagen auf Grund einer Außenprüfung§ 204Voraussetzung der verbindlichen Zusage§ 205Form der verbindlichen Zusage§ 206Bindungswirkung§ 207Außerkrafttreten, Aufhebung und Änderung der verbindlichen ZusageFünfter Abschnitt Steuerfahndung (Zollfahndung)§ 208Steuerfahndung (Zollfahndung)§ 208aSteuerfahndung des Bundeszentralamts für SteuernSechster Abschnitt Steueraufsicht in besonderen Fällen§ 209Gegenstand der Steueraufsicht§ 210Befugnisse der Finanzbehörde§ 211Pflichten der betroffenen Person§ 212Durchführungsvorschriften§ 213Besondere Aufsichtsmaßnahmen§ 214Beauftragte§ 215Sicherstellung im Aufsichtsweg§ 216Überführung in das Eigentum des Bundes§ 217SteuerhilfspersonenFünfter Teil ErhebungsverfahrenErster Abschnitt Verwirklichung, Fälligkeit und Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis1. Unterabschnitt Verwirklichung und Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis§ 218Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis§ 219Zahlungsaufforderung bei Haftungsbescheiden§ 220Fälligkeit§ 221Abweichende Fälligkeitsbestimmung§ 222Stundung§ 223(weggefallen)2. Unterabschnitt Zahlung, Aufrechnung, Erlass§ 224Leistungsort, Tag der Zahlung