AO
§ 214Beauftragte
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 23.1.2025 I Nr. 24;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 6 G v. 3.7.2026 I Nr. 199
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR006130976
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 56f411cadbc60c4dddcd2eb50fd474acc2bd51502fa6ab0fe2e99555c9a5d379
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (10)
Auswahl: 8 von 10 nachgewiesenen Verweisen.
- § 5 EnergieStVAntrag auf Bewilligung des Kennzeichnungsbetriebs
„… n unbefugte Eingriffe, 7. gegebenenfalls eine Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 62 Abs. 1 des Gesetzes, in der dieser sein Einverständnis erklärt hat. (3) Auf Verlan …“
- § 50 EnergieStVAnzeige
„… ch dem neuesten Stand, 4. gegebenenfalls eine Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 62 Abs. 1 des Gesetzes, in der dieser sein Einverständnis erklärt hat. (3) Auf Verlan …“
- § 52 EnergieStVAntrag auf Erlaubnis als Verwender oder Verteiler
„… ch dem neuesten Stand, 7. gegebenenfalls eine Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 62 Abs. 1 des Gesetzes, in der dieser sein Einverständnis erklärt hat. (3) Der Antrag …“
- § 65 EnergieStVAntrag auf Erlaubnis für Kohlebetriebe und Kohlelieferer
„… ach dem neuesten Stand, 5. gegebenenfalls die Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 62 des Gesetzes, in der dieser sein Einverständnis erklärt hat. (3) Der Antragsteller …“
- § 72 EnergieStVAntrag auf Erlaubnis als Kohleverwender
„… ach dem neuesten Stand, 5. gegebenenfalls die Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 62 des Gesetzes, in der dieser sein Einverständnis erklärt hat. (3) Der Antragsteller …“
- § 78 EnergieStVAnmeldung für Lieferer, Entnehmer und Bezieher von Erdgas
„… ch dem neuesten Stand, 4. gegebenenfalls eine Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 62 Abs. 1 des Gesetzes, in der dieser sein Einverständnis erklärt hat. (3) Der Anmeld …“
- § 83 EnergieStVAntrag auf Erlaubnis als Erdgasverwender oder als Erdgasverteiler
„… ch dem neuesten Stand, 5. gegebenenfalls eine Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 62 Abs. 1 des Gesetzes. (3) Der Antragsteller hat auf Verlangen des Hauptzollamts wei …“
- § 4 KernbrStGPflichten des Betreibers
„… ) geändert worden ist; 4. gegebenenfalls eine Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung. (3) Der Betreiber ist verpflichtet, zur Ermittlung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen gemäß …“