Rechtslage des § 573a BGB – Kündigung des Vermieters mit erleichterten Voraussetzungen
Wann darf der Vermieter nach § 573a BGB erleichtert kündigen? Ein Überblick zu Voraussetzungen, Grenzen und Rechtsfolgen dieser Sonderkündigung. Einleitung In Mehrfamilienhäusern, in denen der Vermieter selbst wohnt, gelten besondere kündigungsrechtliche Regeln. § 573a BGB ermöglicht Vermietern eine erleichterte Kündigung, ohne dass ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss. Für Mieter stellt diese Sonderkündigung häufig eine überraschende Belastung dar, zumal die Rechtslage von den allgemeinen Kündigungsvoraussetzungen abweicht. Der folgende Beitrag erläutert, wann § 573a BGB anwendbar ist, welche Einschränkungen gelten und welche Rechte Mieter im Kündigungsfall haben. Rechtsgrundlagen § 573a Abs. 1 BGB erlaubt dem Vermieter die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses, wenn er in einem...
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