Kündigung per WhatsApp erhalten oder verschickt? Erfahren Sie, warum § 623 BGB die Schriftform verlangt und digitale Kündigungen regelmäßig scheitern.
Einleitung
Eine Kündigung per WhatsApp wirkt schnell, ist im Arbeitsrecht aber rechtlich fast immer wertlos. In vielen Betrieben werden Nachrichten, PDFs und Fotos längst selbstverständlich digital verschickt. Gerade deshalb glauben manche Arbeitgeber und Arbeitnehmer, auch eine Kündigung lasse sich einfach per Messenger, E-Mail oder SMS erklären. Genau das ist falsch. Für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses verlangt das Gesetz eine strenge Form. Fehlt diese Form, beendet die Erklärung das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht. Das ist für Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen riskant, weil auf eine...
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