Voreheliches Vermögen bei Scheidung und Zugewinnausgleich
Voreheliches Vermögen bei Scheidung: Bleibt die Immobilie außen vor oder zählt ihr Wertzuwachs zum Zugewinn und wie wird das nach deutschem Recht berechnet? Einleitung Voreheliches Vermögen sorgt bei einer Scheidung oft für falsche Erwartungen. Wer mit einer abbezahlten Immobilie in die Ehe geht, hört nicht selten, bei der Trennung werde ohnehin alles zur Hälfte geteilt. Das ist im gesetzlichen Güterstand so nicht richtig. Die Zugewinngemeinschaft macht aus getrenntem Vermögen kein gemeinsames Eigentum. Ausgeglichen wird nur der Vermögenszuwachs, der zwischen Eheschließung und Zustellung des Scheidungsantrags entstanden ist. Gerade bei Häusern, Depots oder Beteiligungen kommt es deshalb nicht nur auf den Bestand des Vermögens...
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