Voreheliches Vermögen bei Scheidung und Zugewinnausgleich

Voreheliches Vermögen bei Scheidung: Bleibt die Immobilie außen vor oder zählt ihr Wertzuwachs zum Zugewinn und wie wird das nach deutschem Recht berechnet? Einleitung Voreheliches Vermögen sorgt bei einer Scheidung oft für falsche Erwartungen. Wer mit einer abbezahlten Immobilie in die Ehe geht, hört nicht selten, bei der Trennung werde ohnehin alles zur Hälfte geteilt. Das ist im gesetzlichen Güterstand so nicht richtig. Die Zugewinngemeinschaft macht aus getrenntem Vermögen kein gemeinsames Eigentum. Ausgeglichen wird nur der Vermögenszuwachs, der zwischen Eheschließung und Zustellung des Scheidungsantrags entstanden ist. Gerade bei Häusern, Depots oder Beteiligungen kommt es deshalb nicht nur auf den Bestand des Vermögens...

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Zugewinnausgleich bei Immobilienvermögen richtig bewerten

Terminsvertretung durch Anwalt in Hamburg bei Gericht

Wie wird Immobilienvermögen im Zugewinnausgleich bewertet, welcher Stichtag gilt und warum Darlehen, Trennung und Gutachten den Ausgleich verändern? Einleitung Bei Trennung und Scheidung ist die Immobilie oft der größte Vermögenswert. Genau dort entstehen die teuersten Fehler. Viele Ehegatten gehen davon aus, dass der Wert des Hauses bereits am Tag der Trennung feststeht. Rechtlich ist das so nicht richtig. Für den Zugewinnausgleich kommt es bei der Berechnung des Endvermögens grundsätzlich nicht auf den Trennungstag, sondern auf die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an. Der Trennungszeitpunkt bleibt dennoch wichtig, weil ab dann Auskunft über das Vermögen verlangt werden kann und spätere Vermögensverschiebungen leichter überprüfbar werden. Wer...

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