Einwurf-Einschreiben als Zugangsnachweis bei Kündigungen
Reicht ein Einwurf-Einschreiben nach dem BAG noch aus, wenn Arbeitnehmer oder Vertragspartner den Zugang wichtiger Schreiben bestreiten und Fristen laufen? Einleitung Eine Kündigung wird kurz vor Fristablauf per Einwurf-Einschreiben verschickt. Der Sendungsstatus zeigt später eine Zustellung an. Im Prozess bestreitet der Empfänger dennoch, jemals ein Schreiben erhalten zu haben. Für Arbeitgeber, Vermieter, Unternehmer und Privatpersonen kann genau diese Situation entscheidend werden. Das Bundesarbeitsgericht hat die Anforderungen an den Zugangsnachweis spürbar verschärft. Ein Einwurf-Einschreiben beweist nicht automatisch, dass ein bestimmtes Schreiben tatsächlich in den Briefkasten gelangt ist. Wer rechtserhebliche Erklärungen versendet, muss deshalb nicht nur den Versand, sondern auch Inhalt, Zugang und Zustellvorgang...
Continue reading