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ZAG

Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 17 G v. 25.3.2026 I Nr. 81

Sonst: Ersetzt G 7610-16 v. 25.6.2009 I 1506 (ZAG)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR244610017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dc39a8a57fb76cf883d61736c28b08f3202f4481c376c8f2bac1b3fcaa919162

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine VorschriftenUnterabschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht§ 1Begriffsbestimmungen§ 1aUnzuverlässigkeit von sanktionierten Personen§ 2Ausnahmen; Verordnungsermächtigung§ 3Für Institute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte§ 4Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt, Entscheidung in Zweifelsfällen§ 4aElektronische Bekanntgabe oder Zustellung von Verwaltungsakten; Verordnungsermächtigung§ 4bBesondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554§ 5Zusammenarbeit mit anderen Behörden§ 6VerschwiegenheitspflichtUnterabschnitt 2 Durchsetzung des Erlaubnisvorbehalts§ 7Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte§ 8Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste und E-Geld-GeschäfteUnterabschnitt 3 Sofortige Vollziehbarkeit§ 9Sofortige VollziehbarkeitAbschnitt 2 Erlaubnis; Inhaber bedeutender BeteiligungenUnterabschnitt 1 Erlaubnis§ 10Erlaubnis für das Erbringen von Zahlungsdiensten; Verordnungsermächtigung§ 11Erlaubnis für das Betreiben von E-Geld-Geschäften; Verordnungsermächtigung§ 12Versagung der Erlaubnis§ 13Erlöschen und Aufhebung der ErlaubnisUnterabschnitt 2 Inhaber bedeutender Beteiligungen§ 14Inhaber bedeutender Beteiligungen; VerordnungsermächtigungAbschnitt 3 Eigenmittel, Absicherung im Haftungsfall§ 15Eigenmittel; Verordnungsermächtigung§ 16Absicherung für den Haftungsfall für Zahlungsauslösedienste; VerordnungsermächtigungAbschnitt 4 Sicherungsanforderungen§ 17Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten und des Betreibens des E-Geld-Geschäfts§ 18Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-GeldAbschnitt 5 Vorschriften über die laufende Beaufsichtigung von Instituten§ 19Auskünfte und Prüfungen§ 20Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte§ 21Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag§ 22Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten§ 23Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers, Bestellung in besonderen Fällen§ 24Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung§ 25Inanspruchnahme von Agenten; Verordnungsermächtigung§ 26Auslagerung§ 27Organisationspflichten§ 28Anzeigen; Verordnungsermächtigung§ 29Monatsausweise; Verordnungsermächtigung§ 30Aufbewahrung von UnterlagenAbschnitt 6 Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit§ 31Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen§ 32Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten§ 33Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-GeldAbschnitt 7 Sonderbestimmungen für Kontoinformationsdienste§ 34Registrierungspflicht; Verordnungsermächtigung§ 35Versagung der Registrierung§ 36Absicherung für den Haftungsfall; Verordnungsermächtigung§ 37Erlöschen und Aufhebung der RegistrierungAbschnitt 8 Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr, Zweigstellen aus Drittstaaten§ 38Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Institute§ 39Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums§ 40Berichtspflicht§ 41Zentrale Kontaktperson; Verordnungsermächtigung§ 42Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen WirtschaftsraumsAbschnitt 9 Register§ 43Zahlungsinstituts-Register§ 44E-Geld-Instituts-RegisterAbschnitt 10 Gemeinsame Bestimmungen für alle ZahlungsdienstleisterUnterabschnitt 1 Kartengebundene Zahlungsinstrumente§ 45Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters§ 46Rechte und Pflichten des kartenausgebenden Zahlungsdienstleisters§ 47Ausnahme für E-Geld-InstrumenteUnterabschnitt 2 Zugang von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleistern zu Zahlungskonten§ 48Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Zahlungsauslösediensten§ 49Pflichten des Zahlungsauslösedienstleisters§ 50Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Kontoinformationsdiensten§ 51Pflichten des Kontoinformationsdienstleisters§ 52Zugang zu ZahlungskontenUnterabschnitt 3 Risiken und Meldung von Vorfällen§ 53Beherrschung operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken§ 54Meldung schwerwiegender Betriebs- oder SicherheitsvorfälleUnterabschnitt 4 Starke Kundenauthentifizierung§ 55Starke KundenauthentifizierungUnterabschnitt 5 Zugang zu Konten und Zahlungssystemen§ 56Zugang zu Zahlungskontodiensten bei CRR-Kreditinstituten§ 57Zugang zu Zahlungssystemen§ 57aVoraussetzungen für die Beantragung der Teilnahme an benannten Zahlungssystemen; Verordnungsermächtigung§ 58Aufgaben der Bundesanstalt bei Kartenzahlverfahren, Ausnahmen für neue Zahlverfahren im Massenzahlungsverkehr; VerordnungsermächtigungUnterabschnitt 5a Technische Infrastrukturleistungen§ 58aZugang zu technischen Infrastrukturleistungen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-GeschäftsAbschnitt 11 Datenschutz§ 59DatenschutzAbschnitt 12 Beschwerden; Außergerichtliche Streitbeilegung und kollektive Verbraucherinformation§ 60Beschwerden über Zahlungsdienstleister§ 61Beschwerden über E-Geld-Emittenten§ 62Streitbeilegung bei einem Zahlungsdienstleister§ 62aKollektive VerbraucherinformationAbschnitt 13 Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften§ 63Strafvorschriften§ 64Bußgeldvorschriften§ 65Mitteilung in Strafsachen§ 65aBekanntmachung von Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/2554Abschnitt 14 Übergangsvorschriften§ 66Übergangsvorschriften für Zahlungsinstitute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen§ 67Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen§ 68Übergangsvorschriften für bestimmte Zahlungsdienste und für die starke Kundenauthentifizierung§ 69Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz