Zum Gesetzesinhalt

WOS

Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 V v. 8.10.2021 I 4640

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR059400002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 52239af8b5157aef680c01c2cee8639685f2159477a6642c89f29536dbe5a664

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtErster Teil Wahl der BordvertretungErster Abschnitt Allgemeine Vorschriften§ 1Wahlvorstand§ 2Wählerliste§ 3Einsprüche gegen die Wählerliste§ 4Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit§ 5Wahlausschreiben§ 6Wahlvorschläge§ 7Wahlvorschläge der Gewerkschaften§ 8Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand§ 9Ungültige Wahlvorschläge§ 10Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen§ 11Bekanntmachungen zur Stimmabgabe§ 12Stimmabgabe§ 13Wahlvorgang§ 14Öffentliche Stimmauszählung§ 15Feststellung des Wahlergebnisses§ 16Wahlniederschrift§ 17Benachrichtigung der Bekanntmachung der Gewählten§ 18Aufbewahrung der WahlaktenZweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Mitglieder der BordvertretungErster Unterabschnitt Wahlvorschläge§ 19Zusätzliche Erfordernisse§ 20Ordnung der VorschlagslistenZweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (Verhältniswahl)§ 21Stimmzettel, Stimmabgabe§ 22Verteilung der Sitze auf die Vorschlagslisten§ 23Ablehnung der WahlDritter Unterabschnitt Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (Mehrheitswahl)§ 24Stimmzettel, Stimmabgabe§ 25Ermittlung der Gewählten§ 26Ablehnung der WahlDritter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl nur eines Mitglieds der Bordvertretung (Mehrheitswahl)§ 27Grundsatz für die Wahl des Mitglieds der Bordvertretung§ 28Wahlvorschläge§ 29Stimmzettel, Stimmabgabe§ 30WahlergebnisVierter Abschnitt Verkürztes Wahlverfahren gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes§ 31VerfahrenZweiter Teil Wahl des SeebetriebsratsErster Abschnitt Allgemeine Vorschriften§ 32Wahlvorstand§ 33Wählerliste§ 34Wählbarkeitsliste§ 35Bekanntmachung§ 36Einsprüche gegen die Wählerliste oder die Wählbarkeitsliste§ 37Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit§ 38Wahlausschreiben§ 39Wahlvorschläge§ 40Einreichungsfrist für Wahlvorschläge§ 41Zustimmungserklärung der Bewerberinnen und Bewerber§ 42Wahlvorschläge der Gewerkschaften§ 43Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand§ 44Ungültige Wahlvorschläge§ 45Nichteinreichung von Wahlvorschlägen§ 46Briefwahl§ 47Vorbereitung der Stimmabgabe§ 48Bekanntmachungen zur Stimmabgabe§ 49Frist für die Stimmabgabe§ 50Stimmabgabe§ 51Behandlung der Wahlbriefe durch den Wahlvorstand§ 52Öffentliche Stimmauszählung§ 53Feststellung des Wahlergebnisses§ 54Wahlniederschrift§ 55Benachrichtigung und Bekanntmachung der Gewählten§ 56Aufbewahrung der WahlaktenZweiter Abschnitt Besondere Vorschriften§ 57Wahl mehrerer Mitglieder des Seebetriebsrats§ 58Wahl nur eines Mitglieds des SeebetriebsratsDritter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften§ 59Berechnung der Fristen§ 60InkrafttretenSchlussformel