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WOS

Inhaltsübersicht

Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes

Erster TeilWahl der Bordvertretung§§ 1-31
Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften§§ 1-18
Zweiter AbschnittBesondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Mitglieder der Bordvertretung§§ 19 - 26
Erster UnterabschnittWahlvorschläge§§ 19, 20
Zweiter UnterabschnittWahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (Verhältniswahl)§§ 21 - 23
Dritter UnterabschnittWahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (Mehrheitswahl)§§ 24 - 26
Dritter AbschnittBesondere Vorschriften für die Wahl nur eines Mitglieds der Bordvertretung (Mehrheitswahl)§§ 27 - 30
Vierter AbschnittVerkürztes Wahlverfahren gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes§ 31
Zweiter TeilWahl des Seebetriebsrats§§ 32 - 58
Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften§§ 32 - 56
Zweiter AbschnittBesondere Vorschriften§§ 57, 58
Dritter TeilÜbergangs- und Schlussvorschriften§§ 59, 60
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 V v. 8.10.2021 I 4640

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR059400002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 52239af8b5157aef680c01c2cee8639685f2159477a6642c89f29536dbe5a664

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