Zum Gesetzesinhalt

TAMG

Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neufassung durch Bek. v. 21.5.2026 I Nr. 160

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR453010021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f5e922f905423067c2f9a8cce378d6ca429ee5ec30673ca4d48a905501225494

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen§ 1Zweck des Gesetzes§ 2Begriffsbestimmungen§ 3AnwendungsbereichAbschnitt 2 Tierarzneimittel im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2019/6Unterabschnitt 1 Freistellung von der Zulassungspflicht von Tierarzneimitteln für bestimmte Heimtiere, Kennzeichnung und Packungsbeilage sowie Widerruf der Freistellung§ 4Freistellung von Tierarzneimitteln für bestimmte Heimtiere von der Pflicht zur Zulassung§ 5Kennzeichnung und Packungsbeilage freigestellter Tierarzneimittel§ 6Widerruf der Freistellung von TierarzneimittelnUnterabschnitt 2 Besondere Anforderungen an die Primärverpackung, die äußere Umhüllung und die Packungsbeilage§ 7Kennzeichnung und Packungsbeilage von nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/6 zulassungspflichtigen Tierarzneimitteln§ 8Packungsbeilage in PapierformUnterabschnitt 3 Durchführungsvorschriften für die Zulassung§ 9Durchführungsvorschriften für die Zulassung von Tierarzneimitteln; VerordnungsermächtigungenUnterabschnitt 4 Ergänzende Vorschriften für klinische Prüfungen und Rückstandsprüfungen§ 10Genehmigung von Anträgen zur Durchführung einer klinischen Prüfung und einer Rückstandsprüfung§ 11Verordnungsermächtigung zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung einer klinischen PrüfungUnterabschnitt 5 Übermittlung von Informationen an die Produktdatenbank§ 12Übermittlung von Informationen an die Produktdatenbank; VerordnungsermächtigungUnterabschnitt 6 Ergänzende Vorschriften für homöopathische Tierarzneimittel§ 13Registrierung, Kennzeichnung und Packungsbeilage homöopathischer Tierarzneimittel; VerordnungsermächtigungUnterabschnitt 7 Ergänzende Vorschriften für die Herstellungserlaubnis§ 14Ausnahmen von der Herstellungserlaubnis§ 15Ergänzende Vorschriften zur Erteilung der Herstellungserlaubnis§ 16Import, Herstellung von und Handel mit Wirkstoffen; Verordnungsermächtigung§ 17Nachweis über die erforderliche Sachkunde der für die Herstellung und die Chargenfreigabe verantwortlichen sachkundigen Person; VerordnungsermächtigungUnterabschnitt 8 Ergänzende Vorschriften für die Großhandelsvertriebserlaubnis§ 18Ergänzende Vorschriften zur Erteilung der Großhandelsvertriebserlaubnis§ 19Verordnungsermächtigung zur Regelung der Benennung einer verantwortlichen Person§ 20Verordnungsermächtigung zur Regelung von Ausnahmen von der GroßhandelsvertriebserlaubnisUnterabschnitt 9 Parallelhandel mit Tierarzneimitteln§ 21Verordnungsermächtigung zur Regelung des Parallelhandels mit TierarzneimittelnAbschnitt 3 Anforderungen an Tierarzneimittel außerhalb des Anwendungsbereiches der Verordnung (EU) 2019/6 und an veterinärmedizintechnische ProdukteUnterabschnitt 1 Zulassung von Tierarzneimitteln außerhalb des Anwendungsbereiches der Verordnung (EU) 2019/6 und von veterinärmedizintechnischen Produkten; Verbringen§ 22Verfahren der Zulassung§ 23Klinische Prüfungen§ 24Einstufung§ 25VerbringenUnterabschnitt 2 Kennzeichnung, Packungsbeilage, Fachinformation§ 26Kennzeichnung und Packungsbeilage von nach § 22 zulassungspflichtigen Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten§ 27FachinformationUnterabschnitt 3 Herstellung, Abgabe und Anwendung§ 28Herstellungserlaubnis§ 29Großhandelsvertriebserlaubnis§ 30Einzelhandel im Fernabsatz§ 31Tierärztliche Verschreibungen§ 32Buchführung§ 33Werbung§ 34Pharmakovigilanz§ 35ÜberwachungUnterabschnitt 4 Vorschriften für inaktivierte immunologische Tierarzneimittel nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/6§ 35aVerschreibungspflicht§ 35bHerstellungserlaubnis; Ruhen und Widerruf der Erlaubnis§ 35cAnzeige der Abgabe§ 35dEinfuhr, Ausfuhr und Verbringen§ 35eKennzeichnung der Verpackung und Packungsbeilage§ 35fAbgabe§ 35gWartezeit§ 35hVerordnungsermächtigungen für inaktivierte immunologische Tierarzneimittel nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/6Abschnitt 4 Gemeinsame VorschriftenUnterabschnitt 1 Information der Öffentlichkeit, Verbote§ 36Information der Öffentlichkeit§ 37Verbot des Bereitstellens§ 38Verbote zum Schutz vor Täuschung§ 39Verbot der AnwendungUnterabschnitt 2 Kategorisierung§ 40Kategorisierung; Verordnungsermächtigung§ 41Zuordnung zu den einzelnen Kategorien der VerkaufsabgrenzungUnterabschnitt 3 Abgabe, Bezug und Anwendung von Arzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten§ 42Grundsatz§ 43Apothekenpflicht§ 44Tierärztliches Dispensierrecht§ 44aVersand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel§ 45Weitere Vorschriften zur Abgabe; Verordnungsermächtigung§ 46Abgabe von Mustern§ 47Abgabe verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnischer Produkte§ 48Bezug und Abgabe von Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen, die bei Tieren angewendet werden dürfen§ 49Bezug von Arzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten§ 50Anwendung von Tierarzneimitteln; Verordnungsermächtigung§ 51Befugnisse tierärztlicher Bildungsstätten§ 52Verordnungsermächtigungen zur Regelung von Verfahrensvorschriften auf Grundlage der Verordnung (EU) 2019/6Unterabschnitt 4 Kennzeichnung, Packungsbeilage, Packungsgrößen und Preise§ 53Verordnungsermächtigungen zur Regelung der Kennzeichnung, der Packungsbeilage, der Packungsgrößen und der PreiseUnterabschnitt 5 Vorschriften zur Verringerung der Behandlung mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln und zu tierärztlichen Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung§ 54Nutzungsarten§ 55Mitteilungen über Tierhaltungen§ 56Tierärztliche Mitteilungen über Arzneimittelverwendung§ 57Ermittlung der Therapiehäufigkeit§ 58Verringerung der Behandlung mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln§ 59Verarbeitung und Übermittlung von Daten§ 60Resistenzmonitoring§ 61VerordnungsermächtigungenUnterabschnitt 6 Vorschriften zu tierärztlichen Mitteilungen über die Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel nach der Delegierten Verordnung (EU) 2021/578§ 61aTierärztliche Mitteilungen über die Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel nach der Delegierten Verordnung (EU) 2021/578§ 61bVerarbeitung und Übermittlung von nach § 61a erhobenen DatenUnterabschnitt 7 Sicherung und Kontrolle der Qualität§ 62Verordnungsermächtigung zur Regelung von Betriebsverordnungen§ 63Arzneibuch und amtliche Sammlung von UntersuchungsverfahrenUnterabschnitt 8 Zuständigkeit§ 64Zuständige Behörde§ 65Zuständige Bundesoberbehörde; VerordnungsermächtigungUnterabschnitt 9 Überwachung§ 66Gegenseitige Information§ 67Verwendung bestimmter Daten§ 68Datenbankgestütztes Informationssystem; Übermittlungsbefugnisse§ 69Datenübermittlungen an das Informationssystem; Verordnungsermächtigung§ 70Datenabrufe aus dem Informationssystem§ 71Speicherungsfristen§ 72Durchführung der Überwachung§ 73Probenahme§ 74Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten§ 75Probenahme bei Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten,die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln angeboten werden§ 76Maßnahmen der zuständigen Behörden§ 76aMitwirkung der Zollbehörden§ 77Überwachung von Stoffen, die als Tierarzneimittel verwendet werden könnenUnterabschnitt 10 Sondervorschriften für Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei§ 78Anwendung und Vollzug des Gesetzes; VerordnungsermächtigungUnterabschnitt 11 Allgemeine Anzeigepflicht