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StmStbAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer und zur Steinmetzin und Steinbildhauerin

Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 7110-6-83 v. 9.5.2003 I 690; 2004 I 2601 (SteinAusbV 2003)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR044700018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cfbef429b5553c497766c3f13bbd03eb7c6d817696461c44d87da93dda359dae

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes§ 2Dauer der Berufsausbildung§ 3Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild§ 5Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten§ 6AusbildungsplanAbschnitt 2 Zwischenprüfung§ 7Ziel und Zeitpunkt§ 8Inhalt§ 9PrüfungsbereichAbschnitt 3 GesellenprüfungUnterabschnitt 1 Allgemeines§ 10Ziel und Zeitpunkt§ 11InhaltUnterabschnitt 2 Fachrichtung Steinmetzarbeiten§ 12Prüfungsbereiche§ 13Prüfungsbereich Gestalten und Herstellen einer Steinmetzarbeit§ 14Prüfungsbereich Ausführen eines Auftrages§ 15Prüfungsbereich Gestalten und Planen von Steinmetzarbeiten§ 16Prüfungsbereich Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten§ 17Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 18Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der GesellenprüfungUnterabschnitt 3 Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten§ 19Prüfungsbereiche§ 20Prüfungsbereich Gestalten und Herstellen einer Steinbildhauerarbeit§ 21Prüfungsbereich Ausführen eines Auftrages§ 22Prüfungsbereich Gestalten und Planen von Steinbildhauerarbeiten§ 23Prüfungsbereich Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten§ 24Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 25Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der GesellenprüfungAbschnitt 4 Schlussvorschriften§ 26Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse§ 27Inkrafttreten, AußerkrafttretenAnlage(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer und zur Steinmetzin und Steinbildhauerin