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StBerG

Steuerberatungsgesetz

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 4.11.1975 I 2735;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.6.2026 I Nr. 197

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR013010961

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c4c7c0b76466db57c014cb6a6dbb6872ace0319b079486700158377d92d152d8

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtErster Teil Vorschriften über die Hilfeleistung in SteuersachenErster Abschnitt Ausübung der Hilfe in SteuersachenErster Unterabschnitt Anwendungsbereich§ 1AnwendungsbereichZweiter Unterabschnitt Befugnis§ 2Geschäftsmäßige Hilfeleistung§ 3Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen§ 3aBefugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen§ 3bVerzeichnis der nach § 3a zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen§ 3cBefugnis juristischer Personen und Vereinigungen zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen§ 3dPartieller Zugang, Voraussetzungen und Antrag§ 3eErlaubnis zum partiellen Zugang§ 3fUntersagung des partiellen Zugangs§ 3gElektronisches Verzeichnis der partiell zugelassenen Personen§ 4Lohnsteuerhilfevereine§ 4aVereine von Land- und Forstwirten§ 4bBerufs- und Interessenvereinigungen; genossenschaftliche Prüfungsverbände und Treuhandstellen§ 4cÖffentliche und öffentlich anerkannte Stellen; Notare; Patentanwälte§ 4dSpediteure; sonstige Zollvertreter§ 4eNebenleistungenDritter Unterabschnitt Verbot und Untersagung§ 5Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen§ 6Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen§ 7Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen; VerordnungsermächtigungVierter Unterabschnitt Sonstige Vorschriften§ 8Werbung§ 9Vergütung§ 9aErfolgshonorar§ 10Übermittlung von Daten§ 10a(weggefallen)§ 10bVorwarnmechanismus§ 11Verarbeitung personenbezogener Daten§ 12Hilfeleistung im Abgabenrecht fremder StaatenZweiter Abschnitt LohnsteuerhilfevereineErster Unterabschnitt Anerkennung und allgemeine Anforderungen§ 13Tätigkeit§ 14Anerkennung§ 15Anerkennungsverfahren; Bezeichnung; Gebühr§ 16Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung§ 17Abwicklung schwebender Steuersachen§ 18Satzung des Lohnsteuerhilfevereins§ 19Beratungsstellen§ 20Leitung einer Beratungsstelle§ 21VertreterversammlungZweiter Unterabschnitt Pflichten§ 22Allgemeine Pflichten der Lohnsteuerhilfevereine§ 23Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten§ 24Mitteilungspflichten; Verzeichnisauszug§ 25Haftpflichtversicherung; Haftungsausschluss§ 26GeschäftsprüfungDritter Unterabschnitt Aufsicht§ 27Zuständige Aufsichtsbehörde§ 28Pflicht zum Erscheinen vor der Aufsichtsbehörde§ 28aBefugnisse der Aufsichtsbehörde§ 29Unterrichtung über Mitgliederversammlungen und Teilnahme der Aufsichtsbehörde§ 30Elektronisches Verzeichnis der LohnsteuerhilfevereineVierter Unterabschnitt Verordnungsermächtigung§ 31Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine; VerordnungsermächtigungZweiter Teil SteuerberaterordnungErster Abschnitt Allgemeine Vorschriften§ 32Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften§ 33Inhalt der Tätigkeit§ 34Berufliche Niederlassung, weitere BeratungsstellenZweiter Abschnitt Voraussetzungen für die BerufsausübungErster Unterabschnitt Persönliche Voraussetzungen§ 35Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung, organisatorische Durchführung der Prüfung, Abnahme der Prüfung, Wiederholung der Prüfung und Besetzung des Prüfungsausschusses§ 36Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung§ 37Steuerberaterprüfung§ 37aPrüfung in Sonderfällen§ 37bZuständigkeit für die Zulassung zur Prüfung, für die Befreiung von der Prüfung, für die organisatorische Durchführung der Prüfung, für die Abnahme der Prüfung und für die Berufung und Abberufung des Prüfungsausschusses§ 38Voraussetzungen für die Befreiung von der Prüfung§ 38aVerbindliche Auskunft§ 39Gebühren für Zulassung, Prüfung, Befreiung und verbindliche Auskunft, Kostenerstattung§ 39aRücknahme von EntscheidungenZweiter Unterabschnitt Bestellung§ 40Bestellende Steuerberaterkammer, Bestellungsverfahren§ 40aAussetzung des Bestellungsverfahrens§ 41Bestellung§ 42Steuerbevollmächtigter§ 43Berufsbezeichnung§ 44Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"§ 45Erlöschen der Bestellung§ 46Rücknahme und Widerruf der Bestellung§ 47Erlöschen der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung§ 48WiederbestellungDritter Unterabschnitt Berufsausübungsgesellschaften§ 49Berufsausübungsgesellschaften§ 50Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe§ 51Berufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit§ 52Berufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft§ 53Anerkennung§ 54Anerkennungsverfahren; Gebühr; Anzeigepflicht§ 55Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung; Abwickler§ 55aGesellschafter- und Kapitalstruktur von Berufsausübungsgesellschaften§ 55bGeschäftsführungsorgane; Aufsichtsorgane§ 55c(weggefallen)§ 55dVertretung vor Gerichten und Behörden§ 55eBerufliche Niederlassung der Berufsausübungsgesellschaft§ 55fBerufshaftpflichtversicherung§ 55gSteuerberatungsgesellschaft§ 55hBürogemeinschaftDritter Abschnitt Rechte und Pflichten§ 56(weggefallen)§ 57Allgemeine Berufspflichten§ 57aWerbung§ 58Tätigkeit als Angestellter§ 59Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte im öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis§ 60Eigenverantwortlichkeit§ 61Ehemalige Angehörige der Finanzverwaltung§ 62Verschwiegenheitspflicht beschäftigter Personen§ 62aInanspruchnahme von Dienstleistungen§ 63Mitteilung der Ablehnung eines Auftrags§ 64Gebührenordnung§ 65Pflicht zur Übernahme einer Prozessvertretung§ 65aPflicht zur Übernahme der Beratungshilfe§ 66Handakten§ 67Berufshaftpflichtversicherung§ 67aVertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen