StBerG
§ 24Mitteilungspflichten; Verzeichnisauszug
- 1.
- die Eröffnung, die Verlegung und die Schließung der Beratungsstelle,
- 2.
- die Bestellung und die Abberufung der Leitung der Beratungsstelle sowie
- 3.
- die Personen, derer er sich bei der Hilfeleistung in Steuersachen bedient.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 4.11.1975 I 2735;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.6.2026 I Nr. 197
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR013010961
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c4c7c0b76466db57c014cb6a6dbb6872ace0319b079486700158377d92d152d8