StBerG
§ 14Anerkennung
- 1.
- der Verein im Vereinsregister eingetragen ist,
- 2.
- die Satzung des Lohnsteuerhilfevereins die Voraussetzungen des § 18 erfüllt,
- 3.
- mindestens eine Beratungsstelle nach § 19 eingerichtet ist und
- 4.
- der Abschluss der Haftpflichtversicherung nach § 25 nachgewiesen ist oder eine vorläufige Deckungszusage vorliegt.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 4.11.1975 I 2735;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.6.2026 I Nr. 197
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR013010961
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c4c7c0b76466db57c014cb6a6dbb6872ace0319b079486700158377d92d152d8