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SGB IX

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234)

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2b G v. 24.7.2026 I Nr. 228

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR323410016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1c76a914306814cd26abf1943476b804d767eaa3d2f23b81e8e67dc105b98ff9

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Inhaltsverzeichnis

§ 97Fachkräfte§ 98Örtliche ZuständigkeitKapitel 2 Grundsätze der Leistungen§ 99Leistungsberechtigung, Verordnungsermächtigung§ 100Eingliederungshilfe für Ausländer§ 101Eingliederungshilfe für Deutsche im Ausland§ 102Leistungen der Eingliederungshilfe§ 103Regelung für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf§ 104Leistungen nach der Besonderheit des Einzelfalles§ 105Leistungsformen§ 106Beratung und Unterstützung§ 107Übertragung, Verpfändung oder Pfändung, Auswahlermessen§ 108AntragserfordernisKapitel 3 Medizinische Rehabilitation§ 109Leistungen zur medizinischen Rehabilitation§ 110LeistungserbringungKapitel 4 Teilhabe am Arbeitsleben§ 111Leistungen zur BeschäftigungKapitel 5 Teilhabe an Bildung§ 112Leistungen zur Teilhabe an BildungKapitel 6 Soziale Teilhabe§ 113Leistungen zur Sozialen Teilhabe§ 114Leistungen zur Mobilität§ 115Besuchsbeihilfen§ 116Pauschale Geldleistung, gemeinsame InanspruchnahmeKapitel 7 Gesamtplanung§ 117Gesamtplanverfahren§ 118Instrumente der Bedarfsermittlung§ 119Gesamtplankonferenz§ 120Feststellung der Leistungen§ 121Gesamtplan§ 122TeilhabezielvereinbarungKapitel 8 Vertragsrecht§ 123Allgemeine Grundsätze§ 124Geeignete Leistungserbringer§ 125Inhalt der schriftlichen Vereinbarung§ 126Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung§ 127Verbindlichkeit der vereinbarten Vergütung§ 128Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung§ 129Kürzung der Vergütung§ 130Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen§ 131Rahmenverträge zur Erbringung von Leistungen§ 132Abweichende Zielvereinbarungen§ 133Schiedsstelle§ 134Sonderregelung zum Inhalt der Vereinbarungen zur Erbringung von Leistungen für minderjährige Leistungsberechtigte und in SonderfällenKapitel 9 Einkommen und Vermögen§ 135Begriff des Einkommens§ 136Beitrag aus Einkommen zu den Aufwendungen§ 137Höhe des Beitrages zu den Aufwendungen§ 138Besondere Höhe des Beitrages zu den Aufwendungen§ 139Begriff des Vermögens§ 140Einsatz des Vermögens§ 141Übergang von Ansprüchen§ 142Sonderregelungen für minderjährige Leistungsberechtigte und in SonderfällenKapitel 10 Statistik§ 143Bundesstatistik§ 144Erhebungsmerkmale§ 145Hilfsmerkmale§ 146Periodizität und Berichtszeitraum§ 147Auskunftspflicht§ 148Übermittlung, VeröffentlichungKapitel 11 Übergangs- und Schlussbestimmungen§ 149Übergangsregelung für ambulant Betreute§ 150Übergangsregelung zum Einsatz des Einkommens§ 150aÜbergangsregelung für Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder mit entsprechender FiktionsbescheinigungTeil 3 Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)Kapitel 1 Geschützter Personenkreis§ 151Geltungsbereich§ 152Feststellung der Behinderung, Ausweise§ 153Verordnungsermächtigung§ 153aSachverständigenbeirat, VerfahrenKapitel 2 Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber§ 154Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen§ 155Beschäftigung besonderer Gruppen schwerbehinderter Menschen§ 156Begriff des Arbeitsplatzes§ 157Berechnung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und der Pflichtarbeitsplatzzahl§ 158Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen§ 159Mehrfachanrechnung§ 160Ausgleichsabgabe§ 161Ausgleichsfonds§ 162VerordnungsermächtigungenKapitel 3 Sonstige Pflichten der Arbeitgeber; Rechte der schwerbehinderten Menschen§ 163Zusammenwirken der Arbeitgeber mit der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern§ 164Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen§ 165Besondere Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber§ 166Inklusionsvereinbarung§ 167PräventionKapitel 4 Kündigungsschutz§ 168Erfordernis der Zustimmung§ 169Kündigungsfrist§ 170Antragsverfahren§ 171Entscheidung des Integrationsamtes§ 172Einschränkungen der Ermessensentscheidung§ 173Ausnahmen§ 174Außerordentliche Kündigung§ 175Erweiterter BeendigungsschutzKapitel 5 Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat, Schwerbehindertenvertretung, Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers§ 176Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates§ 177Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung§ 178Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung§ 179Persönliche Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen§ 180Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung§ 181Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers§ 182Zusammenarbeit§ 183VerordnungsermächtigungKapitel 6 Durchführung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen§ 184Zusammenarbeit der Integrationsämter und der Bundesagentur für Arbeit§ 185Aufgaben des Integrationsamtes§ 185aEinheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber§ 186Beratender Ausschuss für behinderte Menschen bei dem Integrationsamt§ 187Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit§ 188Beratender Ausschuss für behinderte Menschen bei der Bundesagentur für Arbeit§ 189Gemeinsame Vorschriften§ 190Übertragung von Aufgaben§ 191VerordnungsermächtigungKapitel 7 Integrationsfachdienste§ 192Begriff und Personenkreis§ 193Aufgaben§ 194Beauftragung und Verantwortlichkeit§ 195Fachliche Anforderungen