Zum Gesetzesinhalt

SGB X

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 18.1.2001 I 130;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 21.7.2026 I Nr. 221

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR114690980

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 48e25732ef823f0a4888e46f60f408f56260707950bc08091e289ad61116fd38

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtErstes Kapitel VerwaltungsverfahrenErster Abschnitt Anwendungsbereich, Zuständigkeit, Amtshilfe§ 1Anwendungsbereich§ 2Örtliche Zuständigkeit§ 3Amtshilfepflicht§ 4Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe§ 5Auswahl der Behörde§ 6Durchführung der Amtshilfe§ 7Kosten der AmtshilfeZweiter Abschnitt Allgemeine Vorschriften über das VerwaltungsverfahrenErster Titel Verfahrensgrundsätze§ 8Begriff des Verwaltungsverfahrens§ 9Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens§ 10Beteiligungsfähigkeit§ 11Vornahme von Verfahrenshandlungen§ 12Beteiligte§ 13Bevollmächtigte und Beistände§ 14Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten§ 15Bestellung eines Vertreters von Amts wegen§ 16Ausgeschlossene Personen§ 17Besorgnis der Befangenheit§ 18Beginn des Verfahrens§ 19Amtssprache§ 20Untersuchungsgrundsatz§ 21Beweismittel§ 22Vernehmung durch das Sozial- oder Verwaltungsgericht§ 23Glaubhaftmachung, Versicherung an Eides statt§ 24Anhörung Beteiligter§ 25Akteneinsicht durch BeteiligteZweiter Titel Fristen, Termine, Wiedereinsetzung§ 26Fristen und Termine§ 27Wiedereinsetzung in den vorigen Stand§ 28Wiederholte AntragstellungDritter Titel Amtliche Beglaubigung§ 29Beglaubigung von Dokumenten§ 30Beglaubigung von UnterschriftenDritter Abschnitt VerwaltungsaktErster Titel Zustandekommen des Verwaltungsaktes§ 31Begriff des Verwaltungsaktes§ 31aVollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes§ 32Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt§ 33Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes§ 34Zusicherung§ 35Begründung des Verwaltungsaktes§ 36Rechtsbehelfsbelehrung§ 37Bekanntgabe des Verwaltungsaktes§ 38Offenbare Unrichtigkeiten im VerwaltungsaktZweiter Titel Bestandskraft des Verwaltungsaktes§ 39Wirksamkeit des Verwaltungsaktes§ 40Nichtigkeit des Verwaltungsaktes§ 41Heilung von Verfahrens- und Formfehlern§ 42Folgen von Verfahrens- und Formfehlern§ 43Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes§ 44Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes§ 45Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes§ 46Widerruf eines rechtmäßigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes§ 47Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes§ 48Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse§ 49Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren§ 50Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen§ 51Rückgabe von Urkunden und SachenDritter Titel Verjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes§ 52Hemmung der Verjährung durch VerwaltungsaktVierter Abschnitt Öffentlich-rechtlicher Vertrag§ 53Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages§ 54Vergleichsvertrag§ 55Austauschvertrag§ 56Schriftform§ 57Zustimmung von Dritten und Behörden§ 58Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages§ 59Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen§ 60Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung§ 61Ergänzende Anwendung von VorschriftenFünfter Abschnitt Rechtsbehelfsverfahren§ 62Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte§ 63Erstattung von Kosten im VorverfahrenSechster Abschnitt Kosten, Zustellung und Vollstreckung§ 64Kostenfreiheit§ 65Zustellung§ 66VollstreckungZweites Kapitel Schutz der SozialdatenErster Abschnitt Begriffsbestimmungen§ 67BegriffsbestimmungenZweiter Abschnitt Verarbeitung von Sozialdaten§ 67aErhebung von Sozialdaten§ 67bSpeicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Sozialdaten§ 67cZweckbindung sowie Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten zu anderen Zwecken§ 67dÜbermittlungsgrundsätze§ 67eErhebung und Übermittlung zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Ausländerbeschäftigung§ 67fErhebung und Übermittlung von Sozialdaten zur Nachweiserbringung§ 68Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Behörden der Gefahrenabwehr§ 69Übermittlung für die Erfüllung sozialer Aufgaben§ 70Übermittlung für die Durchführung des Arbeitsschutzes§ 71Übermittlung für die Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse§ 72Übermittlung für den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit§ 73Übermittlung für die Durchführung eines Strafverfahrens§ 74Übermittlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und beim Versorgungsausgleich§ 74aÜbermittlung zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche und im Vollstreckungsverfahren§ 75Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung§ 76Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten§ 77Übermittlung ins Ausland und an internationale Organisationen§ 77aGrenzüberschreitende Nachweisabrufe§ 78Zweckbindung und Geheimhaltungspflicht eines Dritten, an den Daten übermittelt werdenDritter Abschnitt Besondere Datenverarbeitungsarten§ 79Einrichtung automatisierter Verfahren auf Abruf§ 80Verarbeitung von Sozialdaten im AuftragVierter Abschnitt Rechte der betroffenen Person, Beauftragte für den Datenschutz und Schlussvorschriften§ 81Recht auf Anrufung, Beauftragte für den Datenschutz§ 81aGerichtlicher Rechtsschutz§ 81bKlagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter§ 81cAntrag auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Europarechtswidrigkeit eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission§ 82Informationspflichten bei der Erhebung von Sozialdaten bei der betroffenen Person§ 82aInformationspflichten, wenn Sozialdaten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden§ 83Auskunftsrecht der betroffenen Personen§ 84Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch§ 85Strafvorschriften§ 85aBußgeldvorschriftenDrittes Kapitel Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten