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SGB X

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 18.1.2001 I 130;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 21.7.2026 I Nr. 221

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR114690980

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 48e25732ef823f0a4888e46f60f408f56260707950bc08091e289ad61116fd38

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Erster Abschnitt Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander und mit DrittenErster Titel Allgemeine Vorschriften§ 86ZusammenarbeitZweiter Titel Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander§ 87Beschleunigung der Zusammenarbeit§ 88Auftrag§ 89Ausführung des Auftrags§ 90Anträge und Widerspruch beim Auftrag§ 91Erstattung von Aufwendungen§ 92Kündigung des Auftrags§ 93Gesetzlicher Auftrag§ 94Arbeitsgemeinschaften§ 95Zusammenarbeit bei Planung und Forschung§ 96Ärztliche Untersuchungen, psychologische EignungsuntersuchungenDritter Titel Zusammenarbeit der Leistungsträger mit Dritten§ 97Durchführung von Aufgaben durch Dritte§ 98Auskunftspflicht des Arbeitgebers§ 99Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen§ 100Auskunftspflicht des Arztes oder Angehörigen eines anderen Heilberufs§ 101Auskunftspflicht der Leistungsträger§ 101aMitteilungen der MeldebehördenZweiter Abschnitt Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander§ 102Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers§ 103Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist§ 104Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers§ 105Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers§ 106Rangfolge bei mehreren Erstattungsberechtigten§ 107Erfüllung§ 108Erstattung in Geld, Verzinsung§ 109Verwaltungskosten und Auslagen§ 110Pauschalierung§ 111Ausschlussfrist§ 112Rückerstattung§ 113Verjährung§ 114RechtswegDritter Abschnitt Erstattungs- und Ersatzansprüche der Leistungsträger gegen Dritte§ 115Ansprüche gegen den Arbeitgeber§ 116Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige§ 117Schadenersatzansprüche mehrerer Leistungsträger§ 118Bindung der Gerichte§ 119Übergang von BeitragsansprüchenViertes Kapitel Übergangs- und Schlussvorschriften§ 120Übergangsregelung