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SchwarzArbG

Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 1 G v. 12.5.2026 I Nr. 137

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR184210004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9f19ba560862914439afa46c3d8bed45e21f1530bf91503a8a5ad21931bacca9

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Zweck§ 1Zweck des GesetzesAbschnitt 2 Prüfungen§ 2Prüfungsaufgaben§ 2aMitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren§ 3Befugnisse bei der Prüfung von Personen§ 4Befugnisse bei der Prüfung von Unterlagen und Daten§ 5Duldungs- und Mitwirkungspflichten§ 5aElektronische Einsichtnahme in und Übermittlung von Unterlagen und Daten§ 5bUnzulässiges Anbieten und Nachfragen der Arbeitskraft§ 6Unterrichtung von und Zusammenarbeit mit Behörden im Inland und in der Europäischen Union sowie im Europäischen Wirtschaftsraum§ 6aÜbermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union§ 7Auskunftsansprüche bei anonymen Angeboten und WerbemaßnahmenAbschnitt 3 Bußgeld- und Strafvorschriften§ 8Bußgeldvorschriften§ 9Strafvorschriften§ 10Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Genehmigung, Aufenthaltstitel, Erlaubnis oder Berechtigung und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen§ 10aBeschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel, die Opfer von Menschenhandel sind§ 11Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang oder von minderjährigen AusländernAbschnitt 4 Ermittlungen§ 12Allgemeines zu den Ordnungswidrigkeiten§ 13Zusammenarbeit in Bußgeldverfahren§ 14Ermittlungsbefugnisse§ 14aSelbstständige Durchführung von Ermittlungsverfahren§ 14bRechte und Pflichten bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren§ 14cSachliche und örtliche Zuständigkeit bei der selbstständigen Durchführung von ErmittlungsverfahrenAbschnitt 5 Datenschutz§ 15Allgemeine Datenverarbeitung§ 16Zentrales Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit§ 17Übermittlung von Daten aus dem zentralen Informationssystem§ 18Auskunft an die betroffene Person§ 19LöschungAbschnitt 6 Verwaltungsverfahren, Rechtsweg§ 20Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen§ 21Ausschluss von öffentlichen Aufträgen§ 22Verwaltungsverfahren§ 23RechtswegAbschnitt 7 Zentralstelle und Risikomanagement§ 24Zentralstelle§ 25Zentrales Risikomanagement§ 26Operatives Informations- und Datenanalysesystem; Verordnungsermächtigung