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SchwarzArbG

Inhaltsübersicht

Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

Abschnitt 1
Zweck
§ 1Zweck des Gesetzes
 
Abschnitt 2
Prüfungen
§ 2Prüfungsaufgaben
§ 2aMitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
§ 3Befugnisse bei der Prüfung von Personen
§ 4Befugnisse bei der Prüfung von Unterlagen und Daten
§ 5Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 5aElektronische Einsichtnahme in und Übermittlung von Unterlagen und Daten
§ 5bUnzulässiges Anbieten und Nachfragen der Arbeitskraft
§ 6Unterrichtung von und Zusammenarbeit mit Behörden im Inland und in der Europäischen Union sowie im Europäischen Wirtschaftsraum
§ 6aÜbermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 7Auskunftsansprüche bei anonymen Angeboten und Werbemaßnahmen
 
Abschnitt 3
Bußgeld- und Strafvorschriften
§ 8Bußgeldvorschriften
§ 9Strafvorschriften
§ 10Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Genehmigung, Aufenthaltstitel, Erlaubnis oder Berechtigung und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen
§ 10aBeschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel, die Opfer von Menschenhandel sind
§ 11Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang oder von minderjährigen Ausländern
 
Abschnitt 4
Ermittlungen
§ 12Allgemeines zu den Ordnungswidrigkeiten
§ 13Zusammenarbeit in Bußgeldverfahren
§ 14Ermittlungsbefugnisse
§ 14aSelbstständige Durchführung von Ermittlungsverfahren
§ 14bRechte und Pflichten bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren
§ 14cSachliche und örtliche Zuständigkeit bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren
 
Abschnitt 5
Datenschutz
§ 15Allgemeine Datenverarbeitung
§ 16Zentrales Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
§ 17Übermittlung von Daten aus dem zentralen Informationssystem
§ 18Auskunft an die betroffene Person
§ 19Löschung
 
Abschnitt 6
Verwaltungsverfahren, Rechtsweg
§ 20Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen
§ 21Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
§ 22Verwaltungsverfahren
§ 23Rechtsweg
Abschnitt 7
Zentralstelle und Risikomanagement
§ 24Zentralstelle
§ 25Zentrales Risikomanagement
§ 26Operatives Informations- und Datenanalysesystem; Verordnungsermächtigung
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 1 G v. 12.5.2026 I Nr. 137

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR184210004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9f19ba560862914439afa46c3d8bed45e21f1530bf91503a8a5ad21931bacca9

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