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MVTAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Metall und zur Verfahrenstechnologin Metall

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 21.7.2026 I Nr. 217

Sonst: Ersetzt V 806-21-1-233 v. 28.5.1997 I 1260 (GießVerfMAusbV 1997)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR383400017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 00143895a0cbbb5a6bdbdaba06158e2de7665f5ffc6eb8efcb425e3d5daaa4fd

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes§ 2Dauer der Berufsausbildung§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild§ 5AusbildungsplanAbschnitt 2 AbschlussprüfungUnterabschnitt 1 Allgemeines§ 6Ziel, Aufteilung in zwei Teile und ZeitpunktUnterabschnitt 2 Teil 1 der Abschlussprüfung§ 7Inhalt von Teil 1§ 8Prüfungsbereich von Teil 1Unterabschnitt 3 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Eisen- und Stahlmetallurgie§ 9Inhalt von Teil 2§ 10Prüfungsbereiche von Teil 2§ 11Prüfungsbereich Arbeitsauftrag§ 12Prüfungsbereich Auftrags- und Fertigungsplanung§ 13Prüfungsbereich Eisen- und stahlmetallurgische Prozesse§ 14Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der AbschlussprüfungUnterabschnitt 4 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Stahlumformung§ 16Inhalt von Teil 2§ 17Prüfungsbereiche von Teil 2§ 18Prüfungsbereich Arbeitsauftrag§ 19Prüfungsbereich Auftrags- und Fertigungsplanung§ 20Prüfungsbereich Stahlumformprozesse§ 21Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 22Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der AbschlussprüfungUnterabschnitt 5 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Nichteisenmetallurgie§ 23Inhalt von Teil 2§ 24Prüfungsbereiche von Teil 2§ 25Prüfungsbereich Arbeitsauftrag§ 26Prüfungsbereich Auftrags- und Fertigungsplanung§ 27Prüfungsbereich Nichteisenmetallurgische Prozesse§ 28Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 29Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der AbschlussprüfungUnterabschnitt 6 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Nichteisenmetallumformung§ 30Inhalt von Teil 2§ 31Prüfungsbereiche von Teil 2§ 32Prüfungsbereich Arbeitsauftrag§ 33Prüfungsbereich Auftrags- und Fertigungsplanung§ 34Prüfungsbereich Nichteisenmetallumformprozesse§ 35Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 36Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der AbschlussprüfungAbschnitt 3 Weitere Berufsausbildung§ 37Anrechnung von AusbildungszeitenAbschnitt 4 Schlussvorschriften§ 38ÜbergangsvorschriftenAnlage(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Metall und zur Verfahrenstechnologin Metall