MVTAusbV
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- 1.
- fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
- a)
- Eisen- und Stahlmetallurgie,
- b)
- Stahlumformung,
- c)
- Nichteisenmetallurgie oder
- d)
- Nichteisenmetallumformung sowie
- 3.
- fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
- 1.
- Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
- 2.
- Handhaben und Warten von Arbeits- und Betriebsmitteln,
- 3.
- Herstellen von Bauteilen und Baugruppen,
- 4.
- Aufbauen und Anwenden von Steuerungs- und Regelungstechnik,
- 5.
- Anwenden von Logistik,
- 6.
- Steuern von Produktionsprozessen,
- 7.
- Beeinflussen von chemischen Vorgängen,
- 8.
- Anwenden von Wärmebehandlungsverfahren,
- 9.
- Prüfen von Werkstoffen und
- 10.
- Instandhalten von Produktionssystemen und Anlagen.
- 1.
- Aufbereiten und Lagern von Einsatzstoffen,
- 2.
- Durchführen von metallurgischen Prozessen und
- 3.
- Urformen von Stahl.
- 1.
- Vorbereiten und Lagern von Vormaterialien sowie
- 2.
- Umformen von Stahl.
- 1.
- Aufbereiten und Lagern von Einsatzstoffen,
- 2.
- Durchführen von metallurgischen Prozessen und
- 3.
- Urformen von Nichteisenmetallen.
- 1.
- Vorbereiten und Lagern von Vormaterialien und
- 2.
- Umformen von Nichteisenmetallen.
- 1.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
- digitalisierte Arbeitswelt,
- 5.
- Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie Informationsverarbeitung,
- 6.
- Planen und Organisieren der Arbeit sowie
- 7.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 21.7.2026 I Nr. 217
Sonst: Ersetzt V 806-21-1-233 v. 28.5.1997 I 1260 (GießVerfMAusbV 1997)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR383400017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 00143895a0cbbb5a6bdbdaba06158e2de7665f5ffc6eb8efcb425e3d5daaa4fd