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MPVerfV

Verordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003910022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c4b675c9231a41544deff073cbada7cbb0edf8876bf6f9e94bd3e1abf2168382

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Gegenstand§ 2Zuständiger Meisterprüfungsausschuss§ 3Beschlussfassung§ 4Ausschluss von der Mitwirkung§ 5Verschwiegenheit§ 6Nichtöffentlichkeit§ 7Rücktritt, Nichtteilnahme§ 8Täuschungshandlungen, OrdnungsverstößeAbschnitt 2 Organisation und Vorbereitung der Prüfungsleistungen§ 9Organisation der Meisterprüfung§ 10Bildung und Zusammensetzung von Prüfungskommissionen, Zuweisung von Prüfungsleistungen, Stellvertretung§ 11Zulassung zur Meisterprüfung, Anmeldung zu einer Prüfungsleistung§ 12Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen oder Teilleistungsstörungen§ 13Befreiungen§ 14Einladung zur PrüfungAbschnitt 3 Durchführung der Prüfungsleistungen§ 15Prüfungsaufgaben§ 16Ausweispflicht, Belehrung und Vorstellung§ 17Durchführung des Meisterprüfungsprojekts, Anfertigung der Meisterprüfungsarbeit, Bewertung§ 18Durchführung des Fachgesprächs, der Ergänzungsprüfung und sonstiger mündlicher Prüfungen, Bewertung§ 19Durchführung der Situationsaufgabe oder Arbeitsprobe und der praktischen Prüfung, Bewertung§ 20Durchführung schriftlicher Prüfungen, Bewertung§ 21Bewertung der Prüfungsleistungen und Berechnung der Prüfungsergebnisse in den Teilen der MeisterprüfungAbschnitt 4 Abschluss des Meisterprüfungsverfahrens, Wiederholung, Dokumentation§ 22Beschlüsse über die Noten und das Bestehen, Abschluss des Meisterprüfungsverfahrens, Bescheinigungen von Schwerpunkten sowie zum Gesamtergebnis§ 23Wiederholung der Meisterprüfung§ 24Niederschrift§ 25PrüfungsunterlagenAbschnitt 5 Übergangs- und Schlussvorschriften§ 26ÜbergangsvorschriftAnlage 1(zu § 21) Bewertungsmaßstab und -schlüsselAnlage 2(zu § 22 Absatz 3) Zeugnisinhalte