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MPVerfV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 28.1.2022 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 8 Abs. 4 und § 23 Abs. 2 +++)

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 18.1.2022 I 39 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundeministerium für Bildung und Forschung mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 3 Satz 1 dieser V am 28.1.2022 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003910022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c4b675c9231a41544deff073cbada7cbb0edf8876bf6f9e94bd3e1abf2168382

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