MPVerfV
Allgemeine Hinweise
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 28.1.2022 +++)Die V wurde als Artikel 1 der V v. 18.1.2022 I 39 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundeministerium für Bildung und Forschung mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 3 Satz 1 dieser V am 28.1.2022 in Kraft getreten.
(+++ Zur Anwendung vgl. § 8 Abs. 4 und § 23 Abs. 2 +++)
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR003910022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c4b675c9231a41544deff073cbada7cbb0edf8876bf6f9e94bd3e1abf2168382