MPVerfV
Anlage 2(zu § 22 Absatz 3) Zeugnisinhalte
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde
- 2.
- Name und Geburtsdatum des Prüflings
- 3.
- Datum des Bestehens der Meisterprüfung
- 4.
- Bezeichnung der bestandenen Meisterprüfung/Benennung des Meistertitels und der entsprechenden Abschlussbezeichnung Bachelor Professional
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle
- a)
- der Meisterprüfungsverordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen und
- b)
- der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift oder Namenswiedergabe des Vorsitzenden des Meisterprüfungsausschusses
- 1.
- Prüfungsteil IBenennung und Bewertung mit Note
- 2.
- Prüfungsteil IIBenennung und Bewertung mit Note
- 3.
- Prüfungsteil IIIBenennung und Bewertung mit Note
- 4.
- Prüfungsteil IVBenennung und Bewertung mit Note
- 5.
- Befreiungen nach § 13
- 6.
- etwaige sonstige zu erbringende Nachweise
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR003910022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c4b675c9231a41544deff073cbada7cbb0edf8876bf6f9e94bd3e1abf2168382