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MPVerfV

Anlage 2(zu § 22 Absatz 3) Zeugnisinhalte

Verordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 50)
Teil A – Allgemeine Angaben:
1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde
2.
Name und Geburtsdatum des Prüflings
3.
Datum des Bestehens der Meisterprüfung
4.
Bezeichnung der bestandenen Meisterprüfung/Benennung des Meistertitels und der entsprechenden Abschlussbezeichnung Bachelor Professional
5.
Bezeichnung und Fundstelle
a)
der Meisterprüfungsverordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen und
b)
der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen
6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift oder Namenswiedergabe des Vorsitzenden des Meisterprüfungsausschusses
Teil B – Prüfungsergebnisse:
1.
Prüfungsteil I
Benennung und Bewertung mit Note
2.
Prüfungsteil II
Benennung und Bewertung mit Note
3.
Prüfungsteil III
Benennung und Bewertung mit Note
4.
Prüfungsteil IV
Benennung und Bewertung mit Note
5.
Befreiungen nach § 13
6.
etwaige sonstige zu erbringende Nachweise
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003910022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c4b675c9231a41544deff073cbada7cbb0edf8876bf6f9e94bd3e1abf2168382

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