Zum Gesetzesinhalt

MaßschuhmAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin

Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 7110-6-89 v. 11.3.2004 I 445 (SchuhmAusbV 2004)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR062200018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e28c8ee31defda4b7137345c77c74575a36038fcc14e7a6b9153e95b0ce4082e

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes§ 2Dauer der Berufsausbildung§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild§ 5AusbildungsplanAbschnitt 2 GesellenprüfungUnterabschnitt 1 Allgemeines§ 6Ziel, Aufteilung in zwei Teile und ZeitpunkteUnterabschnitt 2 Teil 1 der Gesellenprüfung§ 7Inhalt von Teil 1§ 8Prüfungsbereiche von Teil 1§ 9Prüfungsbereich Reparieren von Maß- und Konfektionsschuhen§ 10Prüfungsbereich SchuhreparaturUnterabschnitt 3 Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Maßschuhe§ 11Inhalt von Teil 2§ 12Prüfungsbereiche von Teil 2§ 13Prüfungsbereich Herstellen von Maßschuhen§ 14Prüfungsbereich Schuhtechnik§ 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der GesellenprüfungUnterabschnitt 4 Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Schaftbau§ 17Inhalt von Teil 2§ 18Prüfungsbereiche von Teil 2§ 19Prüfungsbereich Herstellen von Schäften§ 20Prüfungsbereich Schuhtechnik§ 21Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 22Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der GesellenprüfungAbschnitt 3 Weitere Berufsausbildung§ 23Anrechnung von AusbildungszeitenAbschnitt 4 Schlussvorschriften§ 24Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse§ 25Inkrafttreten, AußerkrafttretenAnlage(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin