Zum Gesetzesinhalt

LwAnpG

Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 3.7.1991 I 1418;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 136 G v. 10.8.2021 I 3436

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: DDNR006420990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d2d27f93b5789957a34f5660369e1c46eca441497da7265c0ad779249d618272

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersicht1. Abschnitt Grundsätze§ 1Gewährleistung des Eigentums§ 2Gleichheit der Eigentumsformen§ 3Zielstellung des Gesetzes§ 3aHaftung der Vorstandsmitglieder§ 3bVerjährung2. Abschnitt Teilung und Zusammenschluß von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften§ 4Zulässigkeit der Teilung§ 5Teilungsplan§ 6Teilungsbericht§ 7Teilungsbeschluß§ 8Vorbereitung der Vollversammlung§ 9Durchführung der Vollversammlung§ 10Anmeldung und Eintragung der neuen Unternehmen§ 11Wirkungen der Eintragung§ 12Gläubigerschutz§ 13(weggefallen)§ 14Zusammenschluß§ 15Vertrag§ 16Inhalt des Vertrages§ 17Berichte der Vorstände§ 18Anzuwendende Vorschriften§ 19Anmeldung des Zusammenschlusses§ 20Wirkungen der Eintragung§ 21Gläubigerschutz§ 22Teilung und Zusammenschluß in einem Zug3. Abschnitt Umwandlung von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften durch Formwechsel§ 23Zulässigkeit des Formwechsels§ 23aMaßgeblichkeit des Unternehmensgegenstandes bei Formwechsel in eine Personengesellschaft§ 24Umwandlungsbericht, Prüfungsgutachten§ 25Umwandlungsbeschluß§ 26Inhalt und Anlagen des Umwandlungsbeschlusses§ 27Vorbereitung und Durchführung der Vollversammlung§ 28Ausschluß der Anfechtung eines Umwandlungsbeschlusses, Verbesserung des Beteiligungsverhältnisses§ 29Anzuwendende Gründungsvorschriften, Kapitalschutz§ 30Besonderer Inhalt des Umwandlungsbeschlusses und seiner Anlagen§ 31Anmeldung und Eintragung des Formwechsels§ 32Verpflichtung zur Anmeldung§ 33Bekanntmachung des Formwechsels§ 34Wirkungen der Eintragung§ 35Benachrichtigung der Anteilsinhaber, besondere Vorschriften bei Formwechsel in eine Aktiengesellschaft§ 36Angebot der Barabfindung, Annahme des Angebots§ 37Ausschluß der Anfechtung eines Umwandlungsbeschlusses, gerichtliche Bestimmung der Abfindung§ 38Abfindung bei Teilungen und Zusammenschlüssen§ 38aUmwandlung eingetragener Genossenschaften4. Abschnitt Umwandlung von kooperativen Einrichtungen durch Formwechsel§ 39Zulässigkeit des Formwechsels§ 40Anzuwendende Vorschriften5. Abschnitt Auflösung einer LPG§ 41Zulässigkeit der Auflösung§ 42Anzuwendende Vorschriften6. Abschnitt Ausscheiden aus einer LPG§ 43Kündigung§ 43aBeendigung des Arbeitsverhältnisses§ 44Vermögensauseinandersetzung in der LPG, Milchreferenzmenge, Lieferrechte für Zuckerrüben§ 45Rückgabe von Flächen und Hofstelle§ 46Eigentumstausch§ 47Rückgabe von Gebäuden§ 48Vorrang beim Abschluss eines Pachtvertrages und beim Kauf§ 49Fälligkeit des Abfindungsanspruchs§ 50Grundstücksbelastungen7. Abschnitt Rechtsverhältnisse an genossenschaftlich genutztem Boden, der im Eigentum Dritter steht§ 51Umwandlung der Nutzungsverhältnisse in Pachtverhältnisse§ 51aAnsprüche ausgeschiedener Mitglieder§ 52Landpachtverhältnisse8. Abschnitt Verfahren zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse§ 53Leitlinien zur Neuordnung§ 54Freiwilliger Landtausch§ 55Bestätigung und Beurkundung§ 56Bodenordnungsverfahren§ 57Ermittlung der Beteiligten§ 58Landabfindung§ 59Bodenordnungsplan§ 60Rechtsbehelfsverfahren§ 61Rechtswirkung eines Bodenordnungsplanes§ 61aVorläufige Besitzregelung§ 62Kosten§ 63Anwendungsbestimmungen§ 64Zusammenführung von Boden und Gebäudeeigentum§ 64aWaldflächen§ 64bEingebrachte Gebäude9. Abschnitt Gerichtliches Verfahren in Landwirtschaftssachen§ 65Zuständigkeit, Rechtsmittel§ 66Ehrenamtliche Richter§ 66aSchiedsgericht, Schiedsverfahren10. Abschnitt Schlußbestimmungen§ 67Freiheit von Steuern und Abgaben§ 68Anwendung auf andere Genossenschaften§ 69Aufhebung von Rechtsvorschriften§ 70Ausführungsbestimmung