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§ 16Inhalt des Vertrages
- 1.
- den Namen oder die Firma und den Sitz der an dem Zusammenschluß beteiligten LPG;
- 2.
- die Vereinbarung über die Übertragung des Vermögens jeder LPG als Ganzes gegen Gewährung der Mitgliedschaft der übernehmenden LPG;
- 3.
- die Einzelheiten für den Erwerb der Mitgliedschaft bei der übernehmenden LPG;
- 4.
- den Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der LPG als für Rechnung der übernehmenden LPG vorgenommen gelten;
- 5.
- den Stichtag der Schlußbilanz für die übertragende LPG.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 3.7.1991 I 1418;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 136 G v. 10.8.2021 I 3436
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: DDNR006420990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d2d27f93b5789957a34f5660369e1c46eca441497da7265c0ad779249d618272