LwAnpG
§ 26Inhalt und Anlagen des Umwandlungsbeschlusses
- 1.
- die Rechtsform, welche die LPG durch den Formwechsel erlangen soll;
- 2.
- der Name oder die Firma und der Sitz des Unternehmens neuer Rechtsform;
- 3.
- die Beteiligung der Mitglieder der LPG an dem Unternehmen nach den für die neue Rechtsform geltenden Vorschriften;
- 4.
- Zahl, Art und Umfang der Anteile oder Mitgliedschaftsrechte, welche die Mitglieder durch den Formwechsel erlangen sollen;
- 5.
- die Rechte, die einzelnen Mitgliedern sowie den Inhabern besonderer Rechte in dem Unternehmen gewährt werden sollen, oder die Maßnahmen, die für diese Personen vorgesehen sind;
- 6.
- ein Abfindungsangebot im Sinne des § 36, sofern nicht nach dem Statut der LPG der Umwandlungsbeschluß zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung aller Mitglieder bedarf;
- 7.
- beim Formwechsel in eine Kommanditgesellschaft die Angabe der Kommanditisten sowie des Betrages der Einlage eines jeden von ihnen.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 3.7.1991 I 1418;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 136 G v. 10.8.2021 I 3436
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: DDNR006420990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d2d27f93b5789957a34f5660369e1c46eca441497da7265c0ad779249d618272