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KRITISDachG

Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen

Fassungsangaben der Quelle

Hinweis: Änderung durch Art. 8 G v. 21.7.2026 I Nr. 221 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0420B0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e2671029699606f434ed477aea24be22c49a3a70d82addb44d4dbc68a9323495

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Hinweise§ 1Nationale KRITIS-Resilienzstrategie§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Zentrale Anlaufstelle; zuständige Behörde; behördliche Zusammenarbeit; Verordnungsermächtigung§ 4Geltungsbereich; Sektoren; Verordnungsermächtigung§ 5Erheblichkeit einer Anlage für die Erbringung kritischer Dienstleistungen; Feststellungsbefugnis; Verordnungsermächtigungen§ 6Sonstige Resilienzregelungen und Resilienzmaßnahmen§ 7Einrichtungen der Bundesverwaltung; Geltung der Vorschriften für Betreiber kritischer Anlagen und allgemeine Feststellungen§ 8Registrierung kritischer Anlagen; Geltungszeitpunkt§ 9Kritische Einrichtungen von besonderer Bedeutung für Europa§ 10Beratungsmission bei Einrichtungen von besonderer Bedeutung für Europa§ 11Nationale Risikoanalysen und Risikobewertungen; Verordnungsermächtigung§ 12Risikoanalyse und Risikobewertung des Betreibers kritischer Anlagen; Verordnungsermächtigung§ 13Resilienzpflichten der Betreiber kritischer Anlagen; Resilienzplan§ 14Sektorenübergreifende und sektorspezifische Mindestanforderungen; branchenspezifische Resilienzstandards; Verordnungsermächtigungen§ 15Vorrang von Durchführungsrechtsakten der Europäischen Kommission zu Resilienzpflichten§ 16Nachweise und behördliche Anordnungen zu Resilienzpflichten§ 17Gleichwertigkeit von Nachweisen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen; Verordnungsermächtigung§ 18Meldewesen für Vorfälle; Verordnungsermächtigung§ 19Unterstützung der Betreiber kritischer Anlagen; freiwillige Beratungsmission§ 20Umsetzungs- und Überwachungspflicht für Geschäftsleitungen§ 21Berichtspflichten§ 22Ausnahmebescheid§ 23Verarbeitung personenbezogener Daten§ 24Bußgeldvorschriften§ 25Evaluierung§ 26(weggefallen)