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KARBV

Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände

Fassungsangaben der Quelle

Hinweis: Geändert durch Art. 18 Abs. 2 G v. 3.6.2021 I 1498

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR248300013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d0668189e782a842c9598d764e7c941c0b96ea2b543dece2450d721fbb648709

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Geltungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Inhalt und Umfang der Berichterstattung§ 4Einreichung bei der Bundesanstalt§ 5Investmentrechtliche RechnungslegungAbschnitt 2 RechnungslegungUnterabschnitt 1 Jahresberichte von Sondervermögen§ 6Verantwortung und Zweck§ 7Bestandteile des Jahresberichts§ 8Tätigkeitsbericht§ 9Vermögensübersicht§ 10Vermögensaufstellung§ 11Ertrags- und Aufwandsrechnung§ 12Verwendungsrechnung für das Sondervermögen§ 13Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen§ 14Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre§ 15Anteilklassen§ 16Sonstige AngabenUnterabschnitt 2 Sonstige Berichte von Sondervermögen§ 17Halbjahresbericht§ 18Zwischenbericht§ 19Auflösungs- und AbwicklungsberichtUnterabschnitt 3 Investmentgesellschaft§ 20Anwendbarkeit auf Investmentgesellschaften§ 21Bilanz§ 22Gewinn- und Verlustrechnung§ 23Lagebericht§ 24Verwendungsrechnung und Entwicklungsrechnung bei der Investmentkommanditgesellschaft§ 25AnhangAbschnitt 3 Bewertung§ 26Allgemeine Bewertungsgrundsätze§ 27Bewertung auf der Grundlage von handelbaren Kursen§ 28Bewertung auf der Grundlage geeigneter Bewertungsmodelle§ 29Besonderheiten bei Investmentanteilen, Bankguthaben und Verbindlichkeiten§ 30Besonderheiten bei Anlagen in Immobilien§ 31Bewertung von Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften§ 32Besonderheiten bei Vermögensgegenständen mit dem Charakter einer unternehmerischen Beteiligung§ 33Besonderheiten bei Anlagen in sonstigen Sachwerten§ 34Besonderheiten bei Anlagen von Spezial-AIFAbschnitt 4 Schlussvorschriften§ 35Übergangsregelungen§ 36Inkrafttreten, Außerkrafttreten