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KAGB

Kapitalanlagegesetzbuch

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 9.4.2026 I Nr. 97

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR198110013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4157518584a8811fee7c9614ca53cba81ecd97e6d35a60aa74edeab4965b1b4e

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Inhaltsverzeichnis

§ 195Bankguthaben§ 196Investmentanteile§ 197Gesamtgrenze; Derivate; Verordnungsermächtigung§ 198Sonstige Anlageinstrumente§ 199Kreditaufnahme§ 200Wertpapier-Darlehen, Sicherheiten§ 201Wertpapier-Darlehensvertrag§ 202Organisierte Wertpapier-Darlehenssysteme§ 203Pensionsgeschäfte§ 204Verweisung; Verordnungsermächtigung§ 205Leerverkäufe§ 206Emittentengrenzen§ 207Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen§ 208Erweiterte Anlagegrenzen§ 209Wertpapierindex-OGAW§ 210Emittentenbezogene Anlagegrenzen§ 211Überschreiten von Anlagegrenzen§ 212Bewerter; Häufigkeit der Bewertung und Berechnung§ 213Umwandlung von inländischen OGAWAbschnitt 3 Offene inländische Publikums-AIFUnterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für offene inländische Publikums-AIF§ 214Risikomischung, Arten§ 215Begrenzung von Leverage durch die Bundesanstalt§ 216Bewerter§ 217Häufigkeit der Bewertung und Berechnung; OffenlegungUnterabschnitt 2 Gemischte Investmentvermögen§ 218Gemischte Investmentvermögen§ 219Zulässige Vermögensgegenstände, AnlagegrenzenUnterabschnitt 3 Sonstige Investmentvermögen§ 220Sonstige Investmentvermögen§ 221Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen, Kreditaufnahme§ 222Mikrofinanzinstitute§ 223Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen oder Aktien§ 224Angaben im Verkaufsprospekt und in den AnlagebedingungenUnterabschnitt 4 Dach-Hedgefonds§ 225Dach-Hedgefonds§ 226Auskunftsrecht der Bundesanstalt§ 227Rücknahme§ 228Verkaufsprospekt§ 229AnlagebedingungenUnterabschnitt 5 Immobilien-Sondervermögen§ 230Immobilien-Sondervermögen§ 231Zulässige Vermögensgegenstände; Anlagegrenzen§ 232Erbbaurechtsbestellung§ 233Vermögensgegenstände in Drittstaaten; Währungsrisiko§ 234Beteiligung an Immobilien-Gesellschaften§ 235Anforderungen an die Immobilien-Gesellschaften§ 236Erwerb der Beteiligung; Wertermittlung durch Abschlussprüfer§ 237Umfang der Beteiligung; Anlagegrenzen§ 238Beteiligungen von Immobilien-Gesellschaften an Immobilien-Gesellschaften§ 239Verbot und Einschränkung von Erwerb und Veräußerung§ 240Darlehensgewährung an Immobilien-Gesellschaften§ 241Zahlungen, Überwachung durch die Verwahrstelle§ 242Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts§ 243Risikomischung§ 244Anlaufzeit§ 245Treuhandverhältnis§ 246Verfügungsbeschränkung§ 247Vermögensaufstellung§ 248Sonderregeln für die Bewertung§ 249Sonderregeln für das Bewertungsverfahren§ 250Sonderregeln für den Bewerter§ 251Sonderregeln für die Häufigkeit der Bewertung§ 252Ertragsverwendung§ 253Liquiditätsvorschriften§ 254Kreditaufnahme§ 255Sonderregeln für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen§ 256Zusätzliche Angaben im Verkaufsprospekt und in den Anlagebedingungen§ 257Aussetzung der Rücknahme§ 258Aussetzung nach Kündigung§ 259Beschlüsse der Anleger§ 260Veräußerung und Belastung von VermögensgegenständenUnterabschnitt 6 Infrastruktur-Sondervermögen§ 260aInfrastruktur-Sondervermögen§ 260bZulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen§ 260cRücknahme von Anteilen§ 260dAngaben im Verkaufsprospekt und den AnlagebedingungenAbschnitt 4 Geschlossene inländische Publikums-AIFUnterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 261Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen§ 262Risikomischung§ 263Beschränkung von Leverage und Belastung§ 264Verfügungsbeschränkung§ 265Leerverkäufe§ 266Anlagebedingungen§ 267Genehmigung der Anlagebedingungen§ 268Erstellung von Verkaufsprospekt und Basisinformationsblatt§ 269Mindestangaben im Verkaufsprospekt§ 270(weggefallen)§ 271Bewertung, Bewertungsverfahren, Bewerter§ 272Häufigkeit der Bewertung und Berechnung; OffenlegungUnterabschnitt 2 Geschlossene Master-Feeder-Strukturen§ 272aGenehmigung des geschlossenen Feederfonds; besondere Anforderungen an Kapitalverwaltungsgesellschaften§ 272bVerkaufsprospekt, Anlagebedingungen, Jahresbericht§ 272cAnlagegrenzen, Anlagebeschränkungen§ 272dVereinbarungen bei geschlossenen Master-Feeder-Strukturen§ 272ePflichten der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle§ 272fMitteilungspflichten der Bundesanstalt§ 272gAbwicklung des geschlossenen Masterfonds§ 272hÄnderung des geschlossenen MasterfondsKapitel 3 Inländische Spezial-AIFAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für inländische Spezial-AIF§ 273Anlagebedingungen§ 273aKreditvergabe§ 274Begrenzung von Leverage§ 275Belastung§ 276Leerverkäufe§ 277Übertragung von Anteilen oder Aktien§ 277aMaster-Feeder-StrukturenAbschnitt 2 Vorschriften für offene inländische Spezial-AIFUnterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für offene inländische Spezial-AIF§ 278Bewertung, Bewertungsverfahren und Bewerter§ 279Häufigkeit der Bewertung, Offenlegung§ 280(weggefallen)§ 281VerschmelzungUnterabschnitt 2 Besondere Vorschriften für allgemeine offene inländische Spezial-AIF§ 282Anlageobjekte, AnlagegrenzenUnterabschnitt 3 Besondere Vorschriften für Hedgefonds§ 283HedgefondsUnterabschnitt 4 Besondere Vorschriften für offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen