KAGB
§ 262Risikomischung
- 1.
- entweder in mindestens drei Sachwerte im Sinne des § 261 Absatz 2 investiert wird und die Anteile jedes einzelnen Sachwertes am Kapital des AIF im Wesentlichen gleichmäßig verteilt sind oder
- 2.
- bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine Streuung des Ausfallrisikos gewährleistet ist.
- 1.
- sie für den geschlossenen inländischen Publikums-AIF nicht in Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Absatz 1 Nummer 4 investiert und
- 2.
- die Anteile oder Aktien dieses AIF nur von solchen Privatanlegern erworben werden,
- a)
- die sich verpflichten, mindestens 20 000 Euro zu investieren, und
- b)
- für die die in § 1 Absatz 19 Nummer 33 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb bis ee genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
- 1.
- sie für den geschlossenen inländischen Publikums-AIF ausschließlich in Vermögensgegenstände nach § 261 Absatz 2 Nummer 4 investiert und
- 2.
- die Anleger ausschließlich ansässig sind
- a)
- in der Gemeinde oder den Gemeinden, auf deren Gemeindegebiet sich der Vermögensgegenstand befindet, oder in einer unmittelbar an diese Gemeinde oder diese Gemeinden angrenzenden Gemeinde oder
- b)
- im Fall einer Windenergieanlage an Land im Sinne von § 3 Nummer 48 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in einer Gemeinde im Sinne von § 6 Absatz 2 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
- 1.
- als natürliche Personen ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in einer der in Absatz 3 Nummer 2 genannten Gemeinden haben oder
- 2.
- Eigentümer eines Grundstückes in einer der in Absatz 3 Nummer 2 genannten Gemeinden sind, ohne bereits als Anleger des geschlossenen inländischen Publikums-AIF Miteigentümer des Grundstücks zu sein, auf dem sich die in Absatz 3 Nummer 1 genannten Vermögensgegenstände befinden oder errichtet werden sollen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 9.4.2026 I Nr. 97
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR198110013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4157518584a8811fee7c9614ca53cba81ecd97e6d35a60aa74edeab4965b1b4e