KAGB
§ 247Vermögensaufstellung
- 1.
- Größe, Art und Lage sowie Bau- und Erwerbsjahr eines Grundstücks,
- 2.
- Gebäudenutzfläche, Leerstandsquote, Nutzungsentgeltausfallquote, Fremdfinanzierungsquote,
- 3.
- Restlaufzeiten der Nutzungsverträge,
- 4.
- Verkehrswert oder im Fall des § 248 Absatz 2 Satz 1 den Kaufpreis,
- 5.
- Nebenkosten bei Anschaffung von Vermögensgegenständen im Sinne des § 231 Absatz 1 und des § 234,
- 6.
- wesentliche Ergebnisse der nach Maßgabe dieses Unterabschnitts erstellten Wertgutachten,
- 7.
- etwaige Bestands- oder Projektentwicklungsmaßnahmen und
- 8.
- sonstige wesentliche Merkmale der zum Sondervermögen gehörenden Immobilien und sonstigen Vermögensgegenstände.
- 1.
- Firma, Rechtsform und Sitz der Immobilien-Gesellschaft,
- 2.
- das Gesellschaftskapital,
- 3.
- die Höhe der Beteiligung und den Zeitpunkt ihres Erwerbs durch die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft und
- 4.
- Anzahl der durch die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Dritte nach § 240 gewährten Darlehen sowie die jeweiligen Beträge.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 9.4.2026 I Nr. 97
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR198110013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4157518584a8811fee7c9614ca53cba81ecd97e6d35a60aa74edeab4965b1b4e