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IRegG

Gesetz zum Implantateregister Deutschland

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7b G v. 9.4.2026 I Nr. 98

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR249410019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 76146375632b5a946948278b30288a757d934ec7718afc55894cdec3c3de99f7

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Zweck; Begriffsbestimmungen§ 1Bezeichnung und Zweck§ 2BegriffsbestimmungenAbschnitt 2 Registerstelle; Beleihung§ 3Registerstelle§ 4Aufgaben der Registerstelle§ 5Beleihung mit Aufgaben der Registerstelle; Verordnungsermächtigung§ 6Rechts- und Fachaufsicht über die BelieheneAbschnitt 3 Geschäftsstelle§ 7Geschäftsstelle; Aufgaben der GeschäftsstelleAbschnitt 4 Vertrauensstelle§ 8Vertrauensstelle§ 9Aufgaben der VertrauensstelleAbschnitt 5 Auswertungsgruppen§ 10Auswertungsgruppen§ 11Aufgaben der AuswertungsgruppenAbschnitt 6 Beirat§ 12Beirat§ 13Aufgaben des BeiratsAbschnitt 7 Produktdatenbank§ 14Produktdatenbank§ 15Pflichten der ProduktverantwortlichenAbschnitt 8 Meldepflichten§ 16Meldepflichten gegenüber der Registerstelle§ 17Meldepflichten gegenüber der Vertrauensstelle§ 18Art der DatenübermittlungAbschnitt 9 Datenverarbeitung durch die Vertrauens- und Registerstelle§ 19Grundsätze der Datenverarbeitung§ 20Einheitliche Datenstruktur§ 21Verarbeitung und Übermittlung von Daten bestehender Implantateregister§ 22Verfahren zur Datenübernahme von bestehenden Implantateregistern§ 23Austausch anonymisierter RegisterdatenAbschnitt 10 Informationspflichten; Beschränkung der Betroffenenrechte§ 24Informations- und Auskunftspflicht gegenüber betroffenen Patientinnen und Patienten§ 25Informationspflicht gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen und sonstigen Kostenträgern§ 26Beschränkung der Rechte betroffener Patientinnen und PatientenAbschnitt 11 Zugang zu den Registerdaten§ 27Grundsätze des Zugangs zu Registerdaten§ 28Allgemeine Auskünfte§ 29Datenübermittlung durch die Registerstelle§ 30Datenübermittlung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte§ 31Datenübermittlung zu Forschungszwecken oder statistischen Zwecken; DatenbereitstellungAbschnitt 12 Anonymisierung§ 32AnonymisierungAbschnitt 13 Finanzierung und Vergütung§ 33Finanzierung durch Gebühren; Verordnungsermächtigung§ 34Vergütung der verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen§ 35Vergütungsminderung§ 36NachweispflichtAbschnitt 14 Verordnungsermächtigung§ 37VerordnungsermächtigungAnlage(zu § 2 Nummer 1) Liste der Implantattypen