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IRegG

Inhaltsübersicht

Gesetz zum Implantateregister Deutschland

Abschnitt 1
Zweck; Begriffsbestimmungen
§  1Bezeichnung und Zweck
§  2Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Registerstelle; Beleihung
§  3Registerstelle
§  4Aufgaben der Registerstelle
§  5Beleihung mit Aufgaben der Registerstelle; Verordnungsermächtigung
§  6Rechts- und Fachaufsicht über die Beliehene
Abschnitt 3
Geschäftsstelle
§  7Geschäftsstelle; Aufgaben der Geschäftsstelle
Abschnitt 4
Vertrauensstelle
§  8Vertrauensstelle
§  9Aufgaben der Vertrauensstelle
Abschnitt 5
Auswertungsgruppen
§ 10Auswertungsgruppen
§ 11Aufgaben der Auswertungsgruppen
Abschnitt 6
Beirat
§ 12Beirat
§ 13Aufgaben des Beirats
Abschnitt 7
Produktdatenbank
§ 14Produktdatenbank
§ 15Pflichten der Produktverantwortlichen
Abschnitt 8
Meldepflichten
§ 16Meldepflichten gegenüber der Registerstelle
§ 17Meldepflichten gegenüber der Vertrauensstelle
§ 18Art der Datenübermittlung
Abschnitt 9
Datenverarbeitung
durch die Vertrauens- und Registerstelle
§ 19Grundsätze der Datenverarbeitung
§ 20Einheitliche Datenstruktur
§ 21Verarbeitung und Übermittlung von Daten bestehender Implantateregister
§ 22Verfahren zur Datenübernahme von bestehenden Implantateregistern
§ 23Austausch anonymisierter Registerdaten
Abschnitt 10
Informationspflichten;
Beschränkung der Betroffenenrechte
§ 24Informations- und Auskunftspflicht gegenüber betroffenen Patientinnen und Patienten
§ 25Informationspflicht gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen und sonstigen Kostenträgern
§ 26Beschränkung der Rechte betroffener Patientinnen und Patienten
Abschnitt 11
Zugang zu den Registerdaten
§ 27Grundsätze des Zugangs zu Registerdaten
§ 28Allgemeine Auskünfte
§ 29Datenübermittlung durch die Registerstelle
§ 30Datenübermittlung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
§ 31Datenübermittlung zu Forschungszwecken oder statistischen Zwecken; Datenbereitstellung
Abschnitt 12
Anonymisierung
§ 32Anonymisierung
Abschnitt 13
Finanzierung und Vergütung
§ 33Finanzierung durch Gebühren; Verordnungsermächtigung
§ 34Vergütung der verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen
§ 35Vergütungsminderung
§ 36Nachweispflicht
Abschnitt 14
Verordnungsermächtigung
§ 37Verordnungsermächtigung
Anlage:Liste der Implantattypen
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7b G v. 9.4.2026 I Nr. 98

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR249410019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 76146375632b5a946948278b30288a757d934ec7718afc55894cdec3c3de99f7

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