Zum Gesetzesinhalt

FIAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin

Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-21-1-244 v. 10.7.1997 I 1741 (ITKTAusbV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR025000020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3d9f80b0d2ad470a23b0bfbb98a492019cdcf0e7cee5d07efd6d9a77f07802ee

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes§ 2Dauer der Berufsausbildung§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild§ 5Einsatzgebiet§ 6AusbildungsplanAbschnitt 2 AbschlussprüfungUnterabschnitt 1 Allgemeines§ 7Aufteilung in zwei Teile und ZeitpunktUnterabschnitt 2 Teil 1 der Abschlussprüfung§ 8Inhalt von Teil 1§ 9Prüfungsbereich von Teil 1Unterabschnitt 3 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung§ 10Inhalt von Teil 2§ 11Prüfungsbereiche von Teil 2§ 12Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes§ 13Prüfungsbereich Planen eines Softwareproduktes§ 14Prüfungsbereich Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen§ 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung§ 17Mündliche ErgänzungsprüfungUnterabschnitt 4 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Systemintegration§ 18Inhalt von Teil 2§ 19Prüfungsbereiche von Teil 2§ 20Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration§ 21Prüfungsbereich Konzeption und Administration von IT-Systemen§ 22Prüfungsbereich Analyse und Entwicklung von Netzwerken§ 23Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 24Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung§ 25Mündliche ErgänzungsprüfungUnterabschnitt 5 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fach- richtung Daten- und Prozessanalyse§ 26Inhalt von Teil 2§ 27Prüfungsbereiche von Teil 2§ 28Prüfungsbereich Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse§ 29Prüfungsbereich Durchführen einer Prozessanalyse§ 30Prüfungsbereich Sicherstellen der Datenqualität§ 31Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 32Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung§ 33Mündliche ErgänzungsprüfungUnterabschnitt 6 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Digitale Vernetzung§ 34Inhalt von Teil 2§ 35Prüfungsbereiche von Teil 2§ 36Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung§ 37Prüfungsbereich Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen§ 38Prüfungsbereich Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen§ 39Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 40Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung§ 41Mündliche ErgänzungsprüfungAbschnitt 3 Schlussvorschriften§ 42Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse§ 43Inkrafttreten, AußerkrafttretenAnlage(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin