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FIAusbV

§ 27Prüfungsbereiche von Teil 2

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse,
2.
Durchführen einer Prozessanalyse,
3.
Sicherstellen der Datenqualität sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-21-1-244 v. 10.7.1997 I 1741 (ITKTAusbV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR025000020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3d9f80b0d2ad470a23b0bfbb98a492019cdcf0e7cee5d07efd6d9a77f07802ee

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