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EUGewSchVG

Gesetz zum Europäischen Gewaltschutzverfahren

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 5 G v. 10.8.2021 I 3424

Hinweis: Änderung durch Art. 6 G v. 2.7.2026 I Nr. 198 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR196410014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9bbd09dce2ad540ed7c0d4636422f9b1a7361b373735cace024099e22cfd3a4a

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Verfahrensvorschrift§ 1Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen GerichtsbarkeitAbschnitt 2 Anerkennung und Vollstreckung nach der Richtlinie 2011/99/EU§ 2Begriffsbestimmungen§ 2aGestattung der Anhörung mittels Videokonferenz oder Fernkommunikation§ 3Entgegennahme und Übermittlung eines Antrags auf Erlass einer Europäischen Schutzanordnung§ 4Verfahren der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung§ 5Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigungen§ 6Versagung der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung§ 7Entscheidung über die Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung§ 8Beschwerde gegen die Ablehnung der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung§ 9Maßnahmen nach Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung§ 10Verstoß gegen eine nach § 9 Absatz 1 erlassene Maßnahme§ 11Aufhebung einer nach § 9 Absatz 1 erlassenen Maßnahme§ 12Änderung einer nach § 9 Absatz 1 erlassenen MaßnahmeAbschnitt 3 Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 606/2013Unterabschnitt 1 Begriffsbestimmungen§ 13BegriffsbestimmungenUnterabschnitt 2 Bescheinigungen zu inländischen Entscheidungen§ 14Zuständigkeit§ 15Verfahren§ 16Berichtigung und Aufhebung von BescheinigungenUnterabschnitt 3 Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland§ 17Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel§ 18Übersetzung oder Transliteration§ 19Örtliche Zuständigkeit§ 20Anpassung eines ausländischen Titels§ 21Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung§ 22Wegfall oder Beschränkung der Vollstreckbarkeit im Ursprungsmitgliedstaat§ 23VollstreckungsabwehrantragAbschnitt 4 Strafvorschriften§ 24StrafvorschriftenAnlage(zu § 10 Absatz 3) Formblatt zur Meldung eines Verstoßes gegen eine aufgrund der Europäischen Schutzanordnung erlassene Maßnahme